Unser AG (Klinik GmbH, vier Standorte - 40km im Umkreis) möchte in der EDV-Abteilung eine 24-Stunden Rufbereitschaft an sieben Tagen einführen.
Fast alle langjährigen MA haben in ihrem Arbeitsvertrag stehen, dass sie nur an der Zentrale der EDV (eine Klinik) ihren Arbeitsort haben. Von einer Teilnahme an Rufbereitschaft ist dort nichts zu finden.
Einzig ein neuer MA hat in seinem Vertrag stehen..."erklärt sich bereit, Mehrarbeit, Überstunden, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst bei Bedarf zu leisten...
Nun möchte der AG:
1. alle MA an allen Standorten täglich abwechselnd einsetzen und
2. eben für alle Rufbereitschaft anordnen. Bei uns gilt der TVöD.
Der AG argumentiert, es reicht, wenn die Rufbereitschaft im Tarifvertrag vorgesehen ist.
Wie seht ihr dies? Geht hier der TV dem Arbeitsvertrag vor?
Darf der AG die MA an alle Standorte einsetzen?
Vielen Dank für eure Hilfe!