2017 wurde eine GBV zum Thema Altersteilzeit erstellt und unterzeichnet. Unser BR hatte eine entsprechende Delegation an den GBR erteilt.
In der GBV gibt es einen Hinweis, dass unsere alte BV ATZ durch die GBV ATZ ersetzt würde.
Die GBV wurde in unserem kleinen Unternehmen nie auf dem bei uns üblichen Wege veröffentlicht (Ablage der BVen auf einem definierten Server). Unsere alte BV zum Thema Altersteilzeit wurde dort auch nicht entfernt, sie war dort bis vor Kurzem noch zu finden.
Nun wurde in einem Interessenausgleich, der für unser kleines Unternehmen verhandelt wurde, die Altersteilzeit als eine von mehreren Maßnahmen zur Abwicklung von Arbeitsverhältnissen definiert.
Ein betroffener Mitarbeiter wollte von dem Angebot der ATZ Gebrauch machen. Der Arbeitgeber lehnte ab, weil gem. der GBV der MA schon zu alt ist. Gem. unserer alten BV wäre die ATZ für ihn durchaus noch möglich.
Welche BV gilt?