Entlohnung der Arbeit nach Leistung
In unseren Unternehman soll ein neues Entlohnungs System erarbeitet werden und somit auch eingeführt werden. An dieser Erstellung soll unteranderen auch zwei Mittglieder des Br. mitarbeiten. Ist dies nicht allei sache der Geschäftsleitung, oder....
Community-Antworten (5)
29.11.2013 um 10:56 Uhr
Wie schon gesagt wurde - der BR hat mitzubestimmen. Also kann der AG nicht ohne BR.
Ihr solltet aber die Vorgehensweise beachten, die der AG (wie so oft in den Betrieben) wählt. Er gründet scheinbar ganz demokratisch eine Arbeitsgruppe, in der der BR mit zwei Mitgliedern von x Gruppenmitgliedern ist. Stimmt sich diese Gruppe über einen Punkt ab, ist der BR möglicher Weise nur eine Minderheit und wird leicht überstimmt.
Will dann der BR das Ergebnis der Arbeitsgruppe an sich in Frage stellen, kommt leicht das Argument: "Aber Ihr habt doch in der Projektgruppe mitgearbeitet und das System mit erstellt - wie kann der BR jetzt dagegen sein" und das wird dann natürlich auch so im Betrieb kommuniziert.
Darum solltet Ihr Eurem AG deutlich machen, dass Ihr gerne in der Projektgruppe mitmacht aber dennoch die Einigung - auf welches System auch immer - zwischen AG und BR zu erfolgen hat und dabei das Projektgruppenergebnis durchaus in Frage gestellt werden kann.
Aus meiner Sicht wäre der richtige Weg, VOR der Projektgruppe bereits zwischen AG und BR Gespräche zu führen, und den Weg zumindest grob abzustecken. Am Besten wäre dabei, der BR könnte einen eigenen Verhandlungsentwurf für eine BV vorlegen.
Aber natürlich benötigt Ihr hierzu entsprechenden Input (Seminar, Sachverständiger usw.)
28.11.2013 um 18:55 Uhr
Gilt ein TV??
28.11.2013 um 19:24 Uhr
ne das ist nicht sache der geschäftsleitung. und da arbeiten nicht nur zwei brm mit.
28.11.2013 um 19:29 Uhr
Laut BetrVG §87 (1) Abs 10 ist der BR mitbestimmungspflichtig. Ich würde aber die Gewerkschaft mit ins "Boot" holen. Man kann hier nicht nur viele Fehler zu Ungunsten der Mitarbeiter machen, sondern auch die Chance auf einen Tarifvertrag verpatzen usw.
28.11.2013 um 19:31 Uhr
Nubbel, ne das ist nicht sache der geschäftsleitung.
Klar ist es die Sache der Geschäftsleitung ggf mit der Gewerkschaft sofern tarifiert. Weiter fällt es unter § 87 1
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