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Arbeitszeit und weitergehende Kundenbetreuung

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xswcde
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin Betriebratsmitglied und habe zur Überarbeitung unserer BV Gleitzeit folgenden sachverhalt zu klären: Mitarbeiter unseres Unternehmens sind nach gültiger BV Gleitzeit zum Beginn der Kernzeit ab 8,00 Uhr im Haus und führen Produktschulungen mit unseren Kunden in unserem Haus bis ca. 16,00 Uhr durch. Anschließend sind sie dann zur weiteren Kundenbetreuung und Abendveranstaltung bis ca. 24 Uhr eingesetzt. Die Frage ist nun, was von der beschriebenen Tätigkeit Arbeitszeit ist.

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Community-Antworten (4)

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tommyh

27.11.2013 um 13:19 Uhr

Oh Ihr habt 16 Stunden Arbeitszeit in Eurer BV?????

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thomasi

27.11.2013 um 13:44 Uhr

Habt ihr ein eigenes ArbZG?

Da ja alles nicht freiwillig ist, also auch die Abendveranstalltung. alles ja auf Anweisung des AG = alles Arbeitszeit.

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gironimo

27.11.2013 um 15:03 Uhr

keine Frage - Arbeitszeit. Der AG wird argumentieren, dass die Kundenbetreuung urgendwann ins Vergnügen übergegangen ist.

Aber bleibt standhaft. Der AG braucht ja eure Zustimmung für die Abweichung der Arbeitszeit von eurer BV.

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thommi

27.11.2013 um 16:16 Uhr

16 Std. sind auch mit Zustimmung des BR oder Änderung einer BV nicht zulässig. Klarer Verstoß gegen das ArbZG. Auch müsste der BR ja der Mehrarbeit zustimmen, was er in diesem Fall, bei 16 Std Tag nicht darf

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