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Arbeitszeitverschiebeung Einzelhandel

M
Mario30
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein Einzelhandelsunternehmen mit gültiger Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit 10.00 - 19.00. Zur besseren Kundenbetreuung plant der AG pro Verkaufsabteilung 1 Mitarbeiter die Arbeitszeit um 15 min zu verschieben (10.15 - 19.15) Dies soll im regelmäßigen Wechsel passieren (Gleichbehandlung). Können wir dies als BR ablehnen, da es immer nur 1 Person betrifft und nicht das Kollektiv ? (alle anderen pro Abteilung arbeiten 10.00-19.00)

6.77602

Community-Antworten (2)

C
carrie

28.09.2007 um 10:17 Uhr

Hallo Da der BR ein MBR bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit hat und das ganze im regelmäßigen Wechsel (Gleichbehandlung) von statten gehen soll, betrifft es meiner Meinung nach das Kollektiv und unterliegt somit der Mitbestimmung.

DAH
Der alte Heini

29.09.2007 um 15:51 Uhr

Die Mitbestimmung des BR würde auch greifen, wenn nur bei einem Arbeitnehmer die Arbeitszeit verändert werden soll.

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