Arbeitszeitverschiebeung Einzelhandel
Wir sind ein Einzelhandelsunternehmen mit gültiger Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit 10.00 - 19.00. Zur besseren Kundenbetreuung plant der AG pro Verkaufsabteilung 1 Mitarbeiter die Arbeitszeit um 15 min zu verschieben (10.15 - 19.15) Dies soll im regelmäßigen Wechsel passieren (Gleichbehandlung). Können wir dies als BR ablehnen, da es immer nur 1 Person betrifft und nicht das Kollektiv ? (alle anderen pro Abteilung arbeiten 10.00-19.00)
Community-Antworten (2)
28.09.2007 um 10:17 Uhr
Hallo Da der BR ein MBR bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit hat und das ganze im regelmäßigen Wechsel (Gleichbehandlung) von statten gehen soll, betrifft es meiner Meinung nach das Kollektiv und unterliegt somit der Mitbestimmung.
29.09.2007 um 15:51 Uhr
Die Mitbestimmung des BR würde auch greifen, wenn nur bei einem Arbeitnehmer die Arbeitszeit verändert werden soll.
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