Wir sind ein Einzelhandelsunternehmen mit gültiger Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit 10.00 - 19.00. Zur besseren Kundenbetreuung plant der AG pro Verkaufsabteilung 1 Mitarbeiter die Arbeitszeit um 15 min zu verschieben (10.15 - 19.15) Dies soll im regelmäßigen Wechsel passieren (Gleichbehandlung). Können wir dies als BR ablehnen, da es immer nur 1 Person betrifft und nicht das Kollektiv ? (alle anderen pro Abteilung arbeiten 10.00-19.00)