Erstellt am 28.09.2007 um 08:17 Uhr von carrie
Hallo
Da der BR ein MBR bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit hat und das ganze im regelmäßigen Wechsel (Gleichbehandlung) von statten gehen soll, betrifft es meiner Meinung nach das Kollektiv und unterliegt somit der Mitbestimmung.
Erstellt am 29.09.2007 um 13:51 Uhr von Der alte Heini
Die Mitbestimmung des BR würde auch greifen, wenn nur bei einem Arbeitnehmer die Arbeitszeit verändert werden soll.