Behinderung BR Tätigkeit - Bei welcher Situation hat eine Klage wg. Behinderung BR Tätigkeit die besten Aussichten auf Erfolg?
unsere BR Mitglieder arbeiten in der telefonischen Kundenbetreuung, nun wird bei jeder BR Arbeit die ein BR Mitglied erledigen muß von den Vorgesetzten gesagt, dies gehe nun nicht, weil die Kundenbetreuung darunter leide. Dies würde natürlich eine BR Tätigkeit komplett ausschließen, daher müssen wir ein Exempel statuieren und evtl. klagen. Bei welcher Situation hat eine Klage wg. Behinderung BR Tätigkeit die besten Aussichten auf Erfolg?
Community-Antworten (4)
26.03.2009 um 16:39 Uhr
@econom Guck dir mal dieses Urteil an:
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949707524/1294.html
Warum müsst ihr klagen? Ihr stellt euch frei, indem ihr euch beim Vorgesetzten abmeldet und gut ist. Soll er doch den ersten Schritt machen, wenn es ihm nicht passt.
26.03.2009 um 16:42 Uhr
macht doch erstmal das naheliegende :
erledigt eure br-arbeit, egal was der vorgesetzte sagt einfach abmelden und gehen..... mal sehen, was dann kommt...........
es ist so gut wie keine nennenswerte verurteilung aufzutreiben zum thema "behinderung der br-arbeit" wird in der regel das meiste eingestellt......
26.03.2009 um 17:00 Uhr
@ Econom § 37 Abs.2 (Fitting Seite 603 Rn 21)
Der Anspruch des BRMitgl. auf Freistellung von der beruflichen Tätigkeit erschöpft sich nicht darin, lediglich die zur ordnungsgemäßen Durchführung der BRAufgaben erforderliche Freizeit zu erhalten, im Übrigen aber mit dem Arbeitspensum eines VollarbN belastet zu bleiben. Der ArbG ist vielmehr verpflichtet, bei der Zuteilung des Arbeitspensums auf die erforderliche Inanspruchnahme des BRMitgl. durch die BRTätigkeit angemessen Rücksicht zu nehmen (BAG).
26.03.2009 um 17:13 Uhr
@econom, ich würde erst mal ein Monatsgespräch einfordern und das Problem dort "abarbeiten" ggf findet sich dann schon eine Win>
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