Erstellt am 21.11.2013 um 20:28 Uhr von Tommyh
Wer hat diese Schulung denn angeordnet?
Erstellt am 21.11.2013 um 22:42 Uhr von schmitti
Der AG muss die Fahrtkosten tragen, da Dienstreise.
Erstellt am 21.11.2013 um 22:45 Uhr von thommi
Lese hier: ....... http://www.rehmnetz.de/Personal/Arbeitsrecht/Arbeitsrechtunterseiten/Reisezeit-ist-nicht-gleich-Arbeitszeit-4340.html
Erstellt am 21.11.2013 um 23:27 Uhr von poohbear
@Tommyh
Die Schulung wurde vom AG angeordnet.
Erstellt am 22.11.2013 um 06:22 Uhr von Tommyh
Dann muss dieser auch sämtliche Kosten tragen es sei denn es gibt irgendwelche individuellen Absprachen.
Erstellt am 22.11.2013 um 16:38 Uhr von gironimo
>muss .... machen>
Das wäre ja dann eine angeordnete Fahrt - wie Dienstreise. Die Fahrtkosten hat der AG allemal zu erstatten.
Bei den Stunden kann eigentlich die Antwort nur lauten "es kommt darauf an" . Ich würde jedenfalls nicht zögern vom AG zu verlangen, zumindest die Zeit für eine Vollzeitkraft zu berechnen.
Schließlich ist ja der BR wahrscheinlich gar nicht gefragt worden, obwohl er bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen in der Mitbestimmung ist und hierbei natürlich auch die Frage wann wie wo eine Bildungsmaßnahme stattfindet.