Kostenübernahme Hin- und Rückfahrt wegen Schulung
Eine unserer Teilzeitkräfte in der Firma ( Büroangestellte ) muss eine 6-stündige Schulung im Hauptwerk in Wörth ( einfach Entfernung 80 km ).
Meine Frage nun, werden auch die Kosten der Hin- und Rückfahrt bzw. die Stunden, die sie dafür braucht, auch vom Arbeitgeber übernommen?
Ich brauche unbedingt unterstützende Gesetzesgrundlagen für diese Thematik. Danke!
Community-Antworten (6)
21.11.2013 um 21:28 Uhr
Wer hat diese Schulung denn angeordnet?
21.11.2013 um 23:42 Uhr
Der AG muss die Fahrtkosten tragen, da Dienstreise.
21.11.2013 um 23:45 Uhr
22.11.2013 um 00:27 Uhr
@Tommyh
Die Schulung wurde vom AG angeordnet.
22.11.2013 um 07:22 Uhr
Dann muss dieser auch sämtliche Kosten tragen es sei denn es gibt irgendwelche individuellen Absprachen.
22.11.2013 um 17:38 Uhr
muss .... machen>
Das wäre ja dann eine angeordnete Fahrt - wie Dienstreise. Die Fahrtkosten hat der AG allemal zu erstatten.
Bei den Stunden kann eigentlich die Antwort nur lauten "es kommt darauf an" . Ich würde jedenfalls nicht zögern vom AG zu verlangen, zumindest die Zeit für eine Vollzeitkraft zu berechnen.
Schließlich ist ja der BR wahrscheinlich gar nicht gefragt worden, obwohl er bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen in der Mitbestimmung ist und hierbei natürlich auch die Frage wann wie wo eine Bildungsmaßnahme stattfindet.
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