Eine unserer Teilzeitkräfte in der Firma ( Büroangestellte ) muss eine 6-stündige Schulung im Hauptwerk in Wörth ( einfach Entfernung 80 km ).

Meine Frage nun, werden auch die Kosten der Hin- und Rückfahrt bzw. die Stunden, die sie dafür braucht, auch vom Arbeitgeber übernommen?

Ich brauche unbedingt unterstützende Gesetzesgrundlagen für diese Thematik. Danke!