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Kostenübernahme Hin- und Rückfahrt wegen Schulung

P
poohbear
Jan 2018 bearbeitet

Eine unserer Teilzeitkräfte in der Firma ( Büroangestellte ) muss eine 6-stündige Schulung im Hauptwerk in Wörth ( einfach Entfernung 80 km ).

Meine Frage nun, werden auch die Kosten der Hin- und Rückfahrt bzw. die Stunden, die sie dafür braucht, auch vom Arbeitgeber übernommen?

Ich brauche unbedingt unterstützende Gesetzesgrundlagen für diese Thematik. Danke!

90006

Community-Antworten (6)

T
tommyh

21.11.2013 um 21:28 Uhr

Wer hat diese Schulung denn angeordnet?

S
schmitti

21.11.2013 um 23:42 Uhr

Der AG muss die Fahrtkosten tragen, da Dienstreise.

P
poohbear

22.11.2013 um 00:27 Uhr

@Tommyh

Die Schulung wurde vom AG angeordnet.

T
tommyh

22.11.2013 um 07:22 Uhr

Dann muss dieser auch sämtliche Kosten tragen es sei denn es gibt irgendwelche individuellen Absprachen.

G
gironimo

22.11.2013 um 17:38 Uhr

muss .... machen>

Das wäre ja dann eine angeordnete Fahrt - wie Dienstreise. Die Fahrtkosten hat der AG allemal zu erstatten.

Bei den Stunden kann eigentlich die Antwort nur lauten "es kommt darauf an" . Ich würde jedenfalls nicht zögern vom AG zu verlangen, zumindest die Zeit für eine Vollzeitkraft zu berechnen.

Schließlich ist ja der BR wahrscheinlich gar nicht gefragt worden, obwohl er bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen in der Mitbestimmung ist und hierbei natürlich auch die Frage wann wie wo eine Bildungsmaßnahme stattfindet.

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