Erstellt am 03.11.2013 um 16:55 Uhr von Charlys
Der AG muss zahlen. Denn auch der Meinungsaustauch der Tln abends ist wichtig. Wende dich an den Seminarer der dürfte die Urteile kennen. Die Reisezeiten, sofern sie innerhalb der Arbeitszeit liegen muss er zahlen.. Einzig bei ggf notwendige An- Abreise an arbeitsfreien Tagen zB Sonntags muss er die Zeit nicht vergüten.
Erstellt am 03.11.2013 um 16:56 Uhr von wischwasch
Du solltest mal den Seminaranbieter fragen, wie er das sieht.
Ich denke, es geht nicht nur um die reine Seminarzeit, sondern auch um den Erfahrungsaustausch nach dem Seminar.
48 km können bei der deutschen bahn sehr weit und sehr nah sein. Kommt darauf an.
Tagespauschale: Der AG muss die Fahrt genauso abwickeln, wie jede andere Dienstreise. Es gibt in den Betrieben meistens Reiserichtlinien - keine BV.
Erstellt am 03.11.2013 um 20:36 Uhr von kaulin
Hallo der AG muß das bezahlen. Um was für ein Seminar handelt es sich den.
Erstellt am 03.11.2013 um 21:50 Uhr von Hartmut
Wischwasch hat recht. Eine Entfernung von 48 km kann über Land sehr viel sein. Sie kann aber auch komplett innerhalb Berlins zurückgelegt werden (zB Spandau -> Köpenick), woraufhin -wahrscheinlich- eine Übernachtung schwer durchzusetzen sein wird.
Folge Charlys Tipp und wende dich mit deinen speziellen Rahmenbedingungen an den Seminar-Veranstalter. Er wird dir genug Stoff für die Argumentation liefern, das ist in seinem ureigensten Interesse.
Erstellt am 03.11.2013 um 23:42 Uhr von Charlys
BAG vom 07.06.1984 - 6 ABR 66/81... wenn das an einer Schulung in ... teilnehmende BR-Mitglied etwa 5 km von der Tagungsstätte entfernt wohnt, kann es Übernachtungs- und Verpflegungsgeld beanspruchen.
Erstellt am 03.11.2013 um 23:48 Uhr von Charlys
Nach der Rechtsprechung ist eine Übernachtung im Seminarhotel auf jeden Fall sinnvoll. Denn nur so ist der im Rahmen des pädagogischen Gesamtkonzepts gewünschte abendliche Gedanken- und Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmen und mit den Seminarreferenten gewährleistet (Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven vom 31.05.2007, AZ: 10 BV 59/07 sowie ArbG Flensburg 27.01.2000, AZ: 3 BV 21/99).
Erstellt am 04.11.2013 um 17:31 Uhr von Sandie
Hallo,
danke für die viele Antworten.
h**p:www.betriebsratspraxis24.de/faq/antwort-30/
Der AG beruft sich auf diesen Teil
"zwischen Wohnort und Schulungsort 74 Kilometer"
Deswegen will er nur das Pendeln bezahlen, ich werde auf jedenfall den Seminar Leiter mal befragen.
Ich bin davon Ausgegangen das ich die Zeit von der Abfahrt bis zur Ankunft an meinem Wohnort inkl. der Tickets bezahlt bekomme.
Bin jetzt schon gespannt :)
Erstellt am 04.11.2013 um 19:47 Uhr von Nubbel
BAG vom 07.06.1984 - 6 ABR 66/81
... wenn das an einer Schulung in ... teilnehmende BR-Mitglied etwa 5 km von der Tagungsstätte entfernt wohnt, kann es Übernachtungs- und Verpflegungsgeld beanspruchen.