Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung - Schulung Wirtschaftsausschuss
Hallo zusammen,
ich bin Sprecher des WA und habe hier mal eine Frage. Wir haben in der vergangenen Woche eine Inhouse-Schulung durchgeführt. Diese wurde im Juli beim AG beantragt und auch genehmigt. Alle Mitglieder haben Ihre Vorgesetzten darüber informiert, dass Sie in der Woche vom 28.08. bis 01.09. an einer Schulung für den WA teilnehmen und von der Arbeit freigestellt werden sollen. Nun gab es aber am Montag, also den ersten Seminartag, Probleme mit einem Teilnehmer da es dort zu einem Engpass, wegen Urlaub kam.
Der Teilnehmer hat, nach eigener Aussage, seinen Teamleiter um den 01.08. über die Schulung informiert. Der Teamleiter hat daraufhin seinen Vorgesetzten informiert, dass es in dieser Woche zu einem Engpass kommt und er der Meinung ist, dass der Mitarbeiter an der Schulung nicht teilnehmen könne. Bitte nicht darüber diskutieren, warum wurde dies nicht zwischen Mitarbeiter und Teamleiter besprochen, dass habe ich schon versucht zu klären (angeblich war man sich einig, dass die Arbeit unter den anderen verteilt wird und dies dann in der Woche auch funktioniert)! Um die Sache abzukürzen:
Irgendwie ist die Information zwischen dem 01.08. und dem Beginn der Schulung "verloren" gegangen, so dass der BR und WA davon ausgegangen sind, dass alle Mitglieder erscheinen und es keine "Probleme" gibt. Nun kam es aber doch "zum Knall" da der Manager der Abteilung "betriebliche" Belange auf den Tisch legte und den Mitarbeiter aufforderte, an seinem Arbeitsplatz zu erscheinen. An diesem ersten Gespräch habe sowohl ich, als auch die Personalleiterin teilgenommen. Dies hat der Mitarbeiter dann aber nicht getan, sondern hat an der Schulung teilgenommen. Der Mitarbeiter kam nun heute zu mir mit einer Abmahnung wegen "Arbeitsverweigerung".
Gibt es hier, neben einer Gegendarstellung, weitere Möglichkeiten, dass die Abmahnung wieder zurückgenommen wird!
Community-Antworten (3)
05.09.2006 um 10:56 Uhr
@Andreas Eine weitere Möglichkeit wäre, über diese Art der Abmahnung zu schmunzeln und sich entspannt zurückzulehnen.
05.09.2006 um 11:38 Uhr
Solche Abmahnungen machen sich auch recht schön im eingerahmten Zustand neben dem Badspiegel (ich hatte in meinen besten Zeiten deren 4, das gab eine hübsche Umrandung ab)
06.09.2006 um 00:10 Uhr
Eine Abmahnung wäre hier möglich, aber nicht für den Teilnehmen des Seminars, sondern für den entsprechenden Vorgesetzten, der die Vertretung hätte organisieren müssen.
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