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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mindesturlaub für Vollkonti

S
StefanUTG
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Leidensgenossen / innen,

in unserem Betrieb (58 Mitarbeiter) haben wir im vergangenen Februar einen BR ins Leben gerufen.

Unser Betrieb wurde von einer fünf Tage Woche Schicht ( Mo-Fr. Früh, Nacht Mittag) auf ein Vollkonti System umgestellt.

7Tage arbeiten, 2 Frei, 7Tage Arbeiten, 2 Frei, 7Tage Arbeiten , 3Frei ............. pro Block Früh Mittag und Nachtschicht.

Meine Frage: Darf der AG dieses System als 5 Tage Woche werten und uns entsprechend nur 22 Tage Urlaub zur Verfügung stellen?

Ich finde keine passenden Gesetzestexte und über Google hatte ich auch noch keine heiße Spur...

Hoffe auf Hilfe

Gruß Stefan

4.38806

Community-Antworten (6)

D
DiggeDax

21.11.2013 um 22:05 Uhr

Naja, um genau zu sein habt Ihr wahrscheinlich nur 1 1/2 Tage frei,weil Ihr ja nach der Nachtschicht noch schlafen müßt. Meiner Meinung nach gibt es für Kontischicht extra Regelungen,da sich diese Schicht auch über Sonn & Feiertage zieht. Ich kann Dich aber leider auf nichts verweisen, wo es geschrieben steht, oder ob dieses nur über eine BV geht.

N
Nubbel

21.11.2013 um 23:03 Uhr

wieviele mannschaften?

S
StefanUTG

22.11.2013 um 07:25 Uhr

Morgen,

wir arbeiten mit vier Truppen.......

Laut unserem Dienstplanbüro ( bekomme da ab und an mal einen Tipp ) stehen uns mit diesem Systam 36 Tage Urlaub zu.

Ob es Stimmt weiß ich nicht.....

G
gironimo

22.11.2013 um 17:31 Uhr

Ich denke, da muss man schon genau in Euer System und die Betriebsvereinbarung schauen. Gibt es einen Tarif? Ich würde aber im Zweifel einmal die Gewerkschaft fragen. Die kennen sich mit solchen Schichtsystemen gut aus.

H
Hoppel

22.11.2013 um 19:10 Uhr

@ StefanUTG

Grundsätzlich MÜSSEN bei einem Vollkontisystem auch die Nachtschichten berücksichtigt werden.

§ 6 Abs.5 ArbZG: "Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren."

Wenn Euer Dienstplanbüro einen Anspruch auf 36 Urlaubstagen angegeben hat, muss es für diese zusätzlichen 14 Tage eine Rechtsgrundlage geben. Entweder existiert eine tarifvertragliche Vereinbarung, wie hoch die angemessene Zahl bezahlter freier Tage (siehe ArbZG) zu sein hat oder aber die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit hat sich erhöht (aber allein damit kommt man definitiv nicht von 22 auf 36 Urlaubstage).

Wenn Ihr bislang 22 Urlaubstage bezogen auf eine 5 Tage Woche hattet, käme man selbst bei einer durchschnittlichen 7 Tage Woche nur auf einen Urlaubsanspruch von 31 Tagen (22/5*7) Und dass eine durchschnittliche 7 Tage Woche unzulässig ist, muss wohl nicht extra betont werden.

Greift bei Euch ein Tarifvertrag? Gibt es einen Betriebsrat?

N
Nubbel

22.11.2013 um 21:07 Uhr

http://www.scharff-norbert.de/seite52.htm

oder ändert das schichtsystem. das oben im Link ist zwar für 5mannschaften, aber werdet kreativ.

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