Hallo Kolleginnen + Kollegen,
wer kann helfen?
Wir haben laut einer gültigen BV eine Arbeitszeitreglung wie folgt:
1. Woche 6 Tage ( Mo. bis Sa. ) durchschnittlich 7,8 Stunden .
2. Woche 4 Tage ( Mo. bis Do. ) durchschnittlich 7,8 Stunden- Fr., Sa. , So. frei.
Ein wöchentlicher Wechsel v. 6 Arbeitstagen auf 4 Arbeitstagen und umgekehrt ,
erfolgt gleichmäßig.
Der für uns gültige Tarifvertrag lautet wörtlich: „ Eine wöchentliche Arbeitszeit ist grundsätzlich auf 5 zusammenhängende Werktage zu verteilen.
So nun meine Frage. Verstößt die BV gegen den Tarifvertrag oder lässt die Formulierung „grundsätzlich „ eine Ausnahme zu?