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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeiten

E
erich
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen + Kollegen, wer kann helfen? Wir haben laut einer gültigen BV eine Arbeitszeitreglung wie folgt:

  1. Woche 6 Tage ( Mo. bis Sa. ) durchschnittlich 7,8 Stunden .
  2. Woche 4 Tage ( Mo. bis Do. ) durchschnittlich 7,8 Stunden- Fr., Sa. , So. frei. Ein wöchentlicher Wechsel v. 6 Arbeitstagen auf 4 Arbeitstagen und umgekehrt , erfolgt gleichmäßig. Der für uns gültige Tarifvertrag lautet wörtlich: „ Eine wöchentliche Arbeitszeit ist grundsätzlich auf 5 zusammenhängende Werktage zu verteilen. So nun meine Frage. Verstößt die BV gegen den Tarifvertrag oder lässt die Formulierung „grundsätzlich „ eine Ausnahme zu?
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Community-Antworten (4)

G
gironimo

20.11.2013 um 17:45 Uhr

In der Tat ist es so, dass "grundsätzlich" auch aussagt, dass es Ausnahmen geben kann. Diese sollten aber im Tarif dann auch beschrieben sein (noch mal genau alles lesen; vielleicht gibt es Passagen über das Thema flexible Arbeitsgestaltung usw). Ggf. solltet Ihr die Gewerkschaft zur Auslegung des Tarifs befragen.

Wenn es so ist, dass es nur diesen Satz gibt, hätte ich mit Eurer BV meine ernsten Probleme.

S
schmitti

20.11.2013 um 19:00 Uhr

was hast Du gegen ein schönes langes freies Wochenende??

Wie ist deine Wochenarbeitszeit lt. ArbV/TV?

Denn nach diesen oa. Angaben müsste diese 39 Std. betragen

N
Nubbel

20.11.2013 um 19:32 Uhr

hat sich einer von den kollegen oder der chef beschwert?

T
TimoSv

21.11.2013 um 18:24 Uhr

Schichtplan ist doch eh Mitbestimmungspfluchtug. Achtung funf zusammemhängende Tagebkönnen auch Di-sa sein ( bundesurlaubsgestz/ sa=werktag) Sicherlich haben sich einige Kollefen schon beschwert. Würde ichauch, als nicht Br- mitglied . Hin zu denen und regelt für mich Mo-fr.:-)

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