Schichtzulage verändern
Un unserem Metallverarbeiteten Betrieb ist eine Schichtzulage in der Betriebsvereinbarung geregelt. Nun will der Arbeitgeber aber die Schichtzulagen ändern. Wir sind eine Englische Firma mit Standort unter anderem in Deutschland. Kann er dies so einfach machen. Bin da im Moment überfragt da er dies durchsetzen wull um alle Standorte auf der Welt gleichsetzen will. Was kann ich tun.
Community-Antworten (3)
20.11.2013 um 15:08 Uhr
Ob und in wie fern die BV tatsächlich o.k. ist, mag dahingestellt sein (Stichworte Tarifvorbehalt und betriebliche Entlohnungsgrundsätze; § 77.3 BetrVG und § 87 BetrVG).
Aber:
Der AG kann bestehende Betriebsvereinbarungen nicht einseitig ändern. Der AG kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist die BV kündigen. Handelt es sich bei der BV um ein Thema der erzwingbaren Mitbestimmung, braucht er die Zustimmung des BR für ein neues System.
20.11.2013 um 15:39 Uhr
das ob und wie kann man regeln. das wieviel nicht. das kann der arbeitgeber durchaus alleine
20.11.2013 um 20:20 Uhr
Das heisst also ich kann ihn (AG) damit einschüchtern es nicht zu ändern da ich als BR nicht zustimmen werde die BV zu ändern? Die Schichtzulagen soll auch bleiben wie sie sind.
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