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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

GBR und Wirtschaftsausschuss

I
inimser
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, der Wirtschaftsausschuss stellt Forderungen nach §106 an die Geschäftsleitung. Dieses Schreiben soll auch der GBR unterschreiben. Meiner Meinung nach ist der Wirtschaftsausschuss ein selbständiges Gremium das ohne Unterschrift vom GBR Forderungen an GL stellen darf . Wie seht ihr das??

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

01.08.2016 um 17:08 Uhr

Der WA ist ein reines Informationsbeschaffungsgremium. Der WA agiert in so fern selbständig. Eine zusätzliche Unterschrift des GBR ist absolut überflüssig.

Liefert der AG allerdings die Infos nicht, kann der WA nicht selbst Rechtsmittel einlegen. Das muss dann der BR machen.

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