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Beschäftigungsverbot, Elternzeit und BRV

H
Hudokrampi
Jun 2018 bearbeitet

Hallo zusammen. Ich hab schon einiges erlesen, dennoch möchte ich gezielt fragen.

Ich habe den BR-Vorsitz und bin derzeit in einem Beschäftigungsverbot. Ich habe die BR Arbeit weiterhin ausgeführt und gehe aber in wenigen Wochen in den Mutterschutz und anschließend in die Elternzeit. Wir haben auch einen stellv. BR Vorsitzenden.

Im Mutterschutz aber vor allem in der Elternzeit möchte ich nicht an den Sitzungen teilnehmen. Mir wurde gesagt, dass in der Zeit der stellv. BR Vorsitzende als Ansprechpartner einspringt und meine Aufgaben übernimmt, bis ich wieder aus der Elternzeit zurück bin. Wir bräuchten lediglich ein Schreiben an den AG richten.

Ist dem so, reicht das alles aus oder bin ich gezwungen mein Mandat niederzulegen, wenn ich während der Elternzeit nicht teilnehmen möchte (ich werde nicht in Teilzeit im Betrieb arbeiten).

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Community-Antworten (9)

K
kratzbürste

30.05.2018 um 19:04 Uhr

Dem AG braucht ihr das nicht extra mitteilen. Der stellv.Vorsitzende übernimmt automatisch die Amtsgeschäfte.

C
celestro

30.05.2018 um 19:19 Uhr

und das Amt niederlegen brauchst Du auch nicht.

B
BRHamburg

31.05.2018 um 06:31 Uhr

Es würde aber Sinn machen eventuell als BRV zurück zu treten ( kommt auf die Länge der Elternzeit an). Zumindest eine Vertretungsregelung für den Fall daß der Stellvertreter Mal ausfällt.

H
Hudokrampi

31.05.2018 um 10:04 Uhr

Wir sind nur ein einköpfiger BR. Also würde ein Rücktritt doch in Frage kommen?

B
BRHamburg

31.05.2018 um 10:24 Uhr

Also meine ganz persönliche Meinung: Wenn du länger als 3 Monate raus bist würde ich an deiner Stelle das Mandat niederlegen.

F
fantil

31.05.2018 um 10:25 Uhr

Nein, nicht zurücktreten!!! Es sei denn du hast die nächsten 4 Jahre keine Lust auf BR-Arbeit. Wenn es einen Stellvertreter für dich gibt, übernimmt er die BR-Aufgaben, bis du wieder zurück bist. Da ihr ein einköpfiger BR seid kannst du auch nicht den Vorsitz zeitweise abgeben, was bei einem Mehrköpfigen BR ja möglich wäre.

T
takkus

31.05.2018 um 10:28 Uhr

Nein! Warum denn? Du hast doch einen Stellvertreter. Und nach Ende Deiner Elternzeit bist Du wieder die BRV.

H
Hudokrampi

31.05.2018 um 10:32 Uhr

Gut! Danke für die Hilfe. Wenn ich wiederkomme, möchte ich auch gerne weitermachen, daher würde ich ungern meinen Vorsitz abgeben.

B
bürgermeister

31.05.2018 um 12:02 Uhr

Hallo BRHamburg, Warum soll Hudokrampi ihr Mandat niederlegen wenn sie länger wie drei Monate raus ist? Hab da nen leichten knoten im Kopf.

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