Erstellt am 14.07.2022 um 22:25 Uhr von Dummerhund
Grundsätzlich zählt, Betriebsratsarbeit ist in der normalen Arbeitszeit zu erledigen. Machst du an deinen freien Tagen BR Arbeit ist das dein Privatvergnügen.
Im großen und ganzen solltest du deinen Text aber mal Detaillierter schreiben. "Wir stellen uns von Mo bis Fr nach 37 für BR Arbeit frei." Alleine der Satz liest sich als wenn du eine Woche lang durchweg BR Arbeit machst.
Erstellt am 15.07.2022 um 06:56 Uhr von BRUnlust
So ist es ja auch. Beispiel:
Mo Sitzungsvorbereitung. Di und Mi BR Sitzung. Do Personalgespräche und Fr Weiterbildung.
Nun fallen eben freie Tage auf die BR Arbeit. Diese möchte man natürlich wieder haben, am Wochenende bietet sich natürlich am besten an, da dort keine BR Arbeit anfällt.
Würde ich nicht zur Sitzung gehen, kann keiner nachgeladen werden. Geht keiner zum Personalgespräch, wird der MA vielleicht gekündigt. Bilde ich mich nicht weiter, kann ich das Amt auch gleich sein lassen. Daher ist es schade das man einfach Wochenlang ohne freien Tag arbeiten könnte, wenn es der AG will. Außer ich lasse die BR Arbeit liegen, die geht doch aber vor!
Erstellt am 15.07.2022 um 07:48 Uhr von Kjarrigan
Wie groß ist der BR? Wie groß das Unternehmen? Habt ihr freigestellte BRM?
Du sprichst mal von wir mal von dir alleine?
Wer stellt sich alles frei?
Wie oft macht ihr / Du diese Woche BR Arbeit?
Wieviel Stunden BR Arbeitszeit sind das / Bist du Vollzeit oder Teilzeit?
Fragen über Fragen
Erstellt am 15.07.2022 um 09:59 Uhr von §§reiter
Die Fragen sind absolut berechtigt.
...vor allem, weil der von Dir beschriebene Umfang, in dem Ihr Euch (oder Du Dich) freistellt, weit über das übliche Maß hinaus geht.
Erstellt am 15.07.2022 um 11:09 Uhr von Dummerhund
Aus dem Stehgreif hinaus, und ohne jetzt weitere Angaben zu haben, würde ich sagen das der AG da im Recht sein könnte, denn diese Art von BR Arbeit und der Menge ist schon mehr als außergewöhnlich. Der BR sollte da wohl mal eher an Organisation und Struktur arbeiten. Aber wie gesagt der TE sollte wohl mal aufzeigen wie groß der BR ist und wer wann was macht und warum er wann was macht.
Erstellt am 15.07.2022 um 12:43 Uhr von BRUnlust
Hallo, wir sind ein 29er Gremium. Die Arbeit können die Vollfreigestellten nicht alleine machen, nicht schafbar. Es stellen sich nicht IMMER alle 29 andauernd frei. Aber mal Wochenweise schon. Und dann gibt es halt Probleme mit den Ruhetagen.
Erstellt am 15.07.2022 um 13:04 Uhr von Dummerhund
Dennoch bleibt es dabei, an freien Tagen ist BR Arbeit Privatvergnügen, es sei den die Eigenart des Betriebes lässt es nicht anders zu.
Aber mal ein Lob an euren AG das der das so lange mit macht, 29 BRM´s die fast ausschließlich BR Arbeit machen.
Erstellt am 15.07.2022 um 15:33 Uhr von BRUnlust
Verstehe, unser Betrieb ist ein 3 Schichtbetrieb mit WE Arbeit. Es geht also nicht anders auch an freien Tagen BR Arbeit zu verrichten. Logisch, oder?
Würde der AG nicht so viele Abmahnungen und Kündigungen verteilen, müsste der BR auch nicht so oft ausrücken. ?
Erstellt am 15.07.2022 um 15:42 Uhr von Dummerhund
Dann muß sich der BR besser organisieren und schauen was ist am Wichtigsten und nach und nach abarbeiten.
Das Gesetz kann man hier nicht verbiegen. Es bleibt dabei BR Arbeit in der Freizeit ist Privatvergnügen.. Bei so einem großen Gremium wie ihr es seit würdet ihr auch bei keinem Gericht recht bekommen. Abmahnungen gehen euch erst mal gar nichts an, also könnt ihr das erst mal gaaaaaanz hinten anstellen, wenn nicht sogar ganz streichen. Durchleuchtet eure arbeiten.
Nachtrag: Woher nehmt ihr eigentlich die rechtliche Erkenntnis das ihr Vergütungspflichtig oder in Freizeitausgleich BR Arbeit machen dürft?
Erstellt am 15.07.2022 um 17:35 Uhr von BRUnlust
Unter 37 steht doch das man wenn man an einem Ruhetag BR Arbeit erledigt, man einen Ersatzruhetag innerhalb von 30 Tagen erhält. Bei uns sind doch nicht alle immer und jede Woche freigestellt.
Wir haben zig Verschiedene Berufsgruppen im BR, wir können nicht alle alles machen, haben verschiedenste Ausschüsse. Dafür ist die Arbeit und unser Betrieb viel zu umfangreich mit hunderten verschiedenen Berufen und Abteilungen. Wir können keine Sitzung abhalten ohne das jemand nicht Frei an dem Tag hat. Diese ist in Freizeit zu gewähren, also woanders Frei. Diese bekommen wir aber eben meist nicht. Wenn man dann mit 200 Stunden im Plus ist, ist’s dem AG auch wieder nicht angenehm. Es betrifft nicht mich, zum Glück, ansonsten hätte ich schon aufgegeben. Spaß macht das so aber nicht.
Erstellt am 15.07.2022 um 18:11 Uhr von Dummerhund
Kopiere mal bitte oder stelle ein Link ein wo drin steht das ein BR am Ruhetag BR Arbeit machen kann und dafür Freizeitausgleich oder Vergütung erhält. Beschäftige mich nun schon seit knapp 20 Jahren mit Betriebsrat und drum herum, aber das ist mir neu.
Und Verwechsle nicht außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit mit Ruhetag. Es muß Ruhetag da stehen.
Erstellt am 15.07.2022 um 18:26 Uhr von BRUnlust
37 3 Interpretiere ich so.
Nach 30 Tage ist es wie Mehrarbeit zu vergüten. Und das wäre bei uns Geld, da ja kein Frei gewährt wird. Daher auch die Eingangsfrage wie man dieses geltend machen kann. Komisch ist ja auch das jede Abteilung das anderes regelt. Daher mein Wunsch nach Hilfe.
Würde man gar kein Frei bekommen, würde wohl keiner mehr BR Arbeit bei uns tätigen. Das würde nämlich heißen das manche 30 Tage und mehr arbeiten müssten. Alleine schon an Sitzungstagen würde ja traurig aussehen und können wir gleich absagen. Ich merke schon, da kommen wir nicht weiter hier, dennoch danke. Unser Betrieb ist wohl zu speziell.
Erstellt am 15.07.2022 um 18:43 Uhr von Dummerhund
Ich empfehle den § 37 BetrVG im Fitting oder Däubler Wort für Wort in der Kommentierung zu lesen. Da steht nirgends was von BR Arbeit an einem Ruhe- oder freien tag. Du verstehst das Gesetz nur falsch. Es wird immer von außerhalb der Arbeitszeit gesprochen. Da man an einem Ruhetag keine Arbeitszeit hat gibt es da auch nix zu Vergüten oder sonst was.
Falls ich da doch was überlesen habe von Ruhetag nenne mir Bitte im Fitting oder Däubler Seite und Randnummer und ich schlage es nach. Aber bitte im Bezug RUHETAG.
Erstellt am 15.07.2022 um 19:10 Uhr von BRUnlust
Dort steht Arbeitsbefreiung. Das weiß ich. Dem AG wurde angeboten statt 8 Stunden zum Beispiel dann nur 6 Stunden zu kommen als Ausgleich, wurde abgelehnt
Erstellt am 15.07.2022 um 19:21 Uhr von Dummerhund
Nichts für Ungut BRunlust Wo steht Arbeitsbefreiung an einem RUHETAG:
Magst du das Wort Ruhetag nicht oder warum schenkst du dem keine Beachtung
Erstellt am 15.07.2022 um 21:03 Uhr von BRUnlust
Verstehe schon, entweder weiter Wochenlang hintereinander arbeiten, BR Arbeit liegen lassen oder das Amt endlich aufgeben und mehr Frei genießen. Danke
Erstellt am 15.07.2022 um 23:26 Uhr von Dummerhund
Oder einfach mal verstehen und umsetzen was man hier schreibt.