W.A.F. LogoSeminare

Pflicht des Arbeitgebers in Bezug auf SGB IX § 164

M
moni24
Jun 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

laut § 164 SGB IX ist der Arbeitgeber ja verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Hierfür muss entsprechend dem § 164 der Arbeitgeber eigentlich frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit aufnehmen. Die Bundesagentur für Arbeit schlägt dann dem Arbeitgeber geeignete schwerbehinderte Menschen für den freien Arbeitsplatz vor. Über die Vermittlungsvorschläge und die vorliegenden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen hat der Arbeitgeber dann sowohl die Schwerbehindertenvertretung, als auch die in § 176 genannten Vertretungen – also auch den Betriebsrat – unmittelbar nach Eingang zu unterrichten.

Soweit die Theorie – in der Praxis sieht’s bei uns leider ganz anders aus…

Unser Arbeitgeber – ein Unternehmen mit mehr als 1.500 Beschäftigten – sieht sich nämlich nicht gemüßigt, auch nur im Ansatz den § 164 SGB IX gesetzeskonform umzusetzen und entsprechende freie Stellen der Agentur für Arbeit zu melden, zwecks Überprüfung, ob diese mit dort gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden könnten. Doch auch unsere Schwerbehindertenvertretung sowie die überwiegende Mehrheit unseres Betriebsrates zeigt keinerlei Interesse, dieses Fehlverhalten gegenüber dem Arbeitgeber anzusprechen und für Abhilfe zu sorgen.

Meine Frage hierzu in die Runde:

Können wir uns diesbezüglich mit nur zwei, drei Betriebsräten eigentlich selber an die Agentur für Arbeit wenden (der Arbeitgeber zeigt ja leider keinerlei Interesse…), um diese auf den offenkundigen Missstand hinzuweisen – schließlich ist der Arbeitgeber ja hier in der Bringschuld?

Wie wird in Euren Unternehmen diese Thematik eigentlich so gehandhabt? Meldet Euer Arbeitgeber entsprechende freie Stellen an die Agentur für Arbeit und werdet Ihr als Betriebsrat von Eurem Arbeitgeber über die Vermittlungsvorschläge dann stets informiert?

Wäre mal echt interessant für mich zu erfahren, wie’s in anderen Unternehmen diesbezüglich so läuft…

Schon jetzt Danke für Eure Antworten!!!

49502

Community-Antworten (2)

D
DummerHund

12.06.2022 um 20:57 Uhr

https://www.business-wissen.de/artikel/behinderte-mitarbeiter-einstellen-die-vorteile-fuer-arbeitgeber/

Hier ist auch mal beschrieben was ist wenn AG keine Schwerbehinderte beschäftigt.

T
Thomas63

13.06.2022 um 10:25 Uhr

Bei uns werde offene Stelle auch bei der Argentur für Arbeit gemeldet wie in verschiedenen Zeitungen und Jobbörsen inseriert. Von der ARGE erhoffst Du dir zu viel. Die Erfahrung diewir und die anderen Standorte in Deutschland mit denen haben sind schlecht diesbezüglich, hier wird nichts vermittelt. Wenn bei uns sich Leute bewerben und eine Schwerbehinderung angeben wird die SBV informiert. Man muss dazusagen das unsere 7 Produktionstandorte alle die 5% erfüllen und nur unsere HV weit drunter liegt. Bei uns sind wir schon lange dazu übergegangen intern den MA zu helfen damit sie ihre Behinderung anerkannt bekommen.

Ihre Antwort