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Rufdienst/ Rufbereitschaft - handelt es sich bei Dienstanweisung dazu um einen Eingriff in die Arbeitszeit und wäre somit mitbestimmungspflichtig?

AF
alter Fritz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und guten Tag an Alle,

ich habe eine Frage zum Thema Rufdienst. Kann die GF eine Dienstanweisung zu diesem Sachverhalt erlassen oder handelt es sich hier um einen Eingriff in die Arbeitszeit und wäre somit mitbestimmungspflichtig? Bis jetzt: -Arbeitsende vor 22 Uhr Arbeitsbeginn um 7 Uhr, Arbeitsende zw. 22 Uhr und 01 Uhr Arbeitsbeginn um 11 Uhr, Arbeitsende nach 2 Uhr keine Arbeitsaufnahme. ( Hier war es egal wie lange der Einsatz gedauert hat. )

Jetzt: -alle Arbeitszeiten bis 24 Uhr werden nicht berücksichtigt. -Bemessung der Einsatzzeit erfolgt vom Anruf bis zum Ende der Nachbereitung plus 30 min. Wegezeit. -Bei Inanspruchnahme bis 2 Uhr , die über 3 Stunden gedauert hat, erfolgt die Arbeitsaufnahme um 11 Uhr am jeweiligen Kalendertag. -Bei Inanspruchnahme über 3 Stunden, die über 2 Uhr andauert, erfolgt keine Arbeitsaufnahme am jeweiligen Kalendertag. -Bei Inanspruchnahme nach 2 Uhr und einer Eissatzzeit unter 3 Stunden erfolgt die Arbeitsaufnahme um 11 Uhr am jeweiligen Kalendertag.

Allerdings steht unter einem anderen Punkt „ Für die Ruhezeiten zw. Den Diensten gelten die Regelungen des ArbZG.“

Was sagt Ihr dazu?

Mit freundlichen Grüßen und danke

5.03103

Community-Antworten (3)

P
pehoe

24.04.2008 um 14:56 Uhr

alter Fritz, das ist auf jeden Fall mitbestimmungspflichtig nach § 87Abs.1 Punkt 2. Hier ist es günstig, wenn ihr eine Betriebsvereinbarung über Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft abschließt.

AF
alter Fritz

24.04.2008 um 17:16 Uhr

@pehoe

Die erste von mir geschilderte Variante war eine BV. Wurde duch Variante 2 abgelöst. Das ist eine DA underer GF. Meine BR Kollegen tun sich damit schwer, denn die arbeiten nicht in den betreffenden Abteilungen. Was kann ich noch tun?

P
Petrus

24.04.2008 um 18:13 Uhr

"...die arbeiten nicht in den betreffenden Abteilungen" Wer solche BR hat, braucht keine bösen Personaler mehr - mal ehrlich.

Vielleicht solltest Du ihnen mal das berühmte Niemöller-Zitat (siehe wikipedia) vorlesen... fiel mir jetzt so spontan ein. Ob sich wer für sie einsetzt, wenn deren Abteilung betroffen ist?

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