Rufdienst/ Rufbereitschaft - handelt es sich bei Dienstanweisung dazu um einen Eingriff in die Arbeitszeit und wäre somit mitbestimmungspflichtig?
Hallo und guten Tag an Alle,
ich habe eine Frage zum Thema Rufdienst. Kann die GF eine Dienstanweisung zu diesem Sachverhalt erlassen oder handelt es sich hier um einen Eingriff in die Arbeitszeit und wäre somit mitbestimmungspflichtig? Bis jetzt: -Arbeitsende vor 22 Uhr Arbeitsbeginn um 7 Uhr, Arbeitsende zw. 22 Uhr und 01 Uhr Arbeitsbeginn um 11 Uhr, Arbeitsende nach 2 Uhr keine Arbeitsaufnahme. ( Hier war es egal wie lange der Einsatz gedauert hat. )
Jetzt: -alle Arbeitszeiten bis 24 Uhr werden nicht berücksichtigt. -Bemessung der Einsatzzeit erfolgt vom Anruf bis zum Ende der Nachbereitung plus 30 min. Wegezeit. -Bei Inanspruchnahme bis 2 Uhr , die über 3 Stunden gedauert hat, erfolgt die Arbeitsaufnahme um 11 Uhr am jeweiligen Kalendertag. -Bei Inanspruchnahme über 3 Stunden, die über 2 Uhr andauert, erfolgt keine Arbeitsaufnahme am jeweiligen Kalendertag. -Bei Inanspruchnahme nach 2 Uhr und einer Eissatzzeit unter 3 Stunden erfolgt die Arbeitsaufnahme um 11 Uhr am jeweiligen Kalendertag.
Allerdings steht unter einem anderen Punkt „ Für die Ruhezeiten zw. Den Diensten gelten die Regelungen des ArbZG.“
Was sagt Ihr dazu?
Mit freundlichen Grüßen und danke
Community-Antworten (3)
24.04.2008 um 14:56 Uhr
alter Fritz, das ist auf jeden Fall mitbestimmungspflichtig nach § 87Abs.1 Punkt 2. Hier ist es günstig, wenn ihr eine Betriebsvereinbarung über Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft abschließt.
24.04.2008 um 17:16 Uhr
@pehoe
Die erste von mir geschilderte Variante war eine BV. Wurde duch Variante 2 abgelöst. Das ist eine DA underer GF. Meine BR Kollegen tun sich damit schwer, denn die arbeiten nicht in den betreffenden Abteilungen. Was kann ich noch tun?
24.04.2008 um 18:13 Uhr
"...die arbeiten nicht in den betreffenden Abteilungen" Wer solche BR hat, braucht keine bösen Personaler mehr - mal ehrlich.
Vielleicht solltest Du ihnen mal das berühmte Niemöller-Zitat (siehe wikipedia) vorlesen... fiel mir jetzt so spontan ein. Ob sich wer für sie einsetzt, wenn deren Abteilung betroffen ist?
Verwandte Themen
Rufbereitschaftsvergütung
Ab 01.06.2007 soll in meinem Unternehmen eine neue BV zur Rufbereitschaft gelten. An der Erstellung und Verhandlung der BV konnte ich leider nicht teilnehmen. Sonst hätte ich mich bestimmt vehement ge
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Dienstanweisung Raucherpausen - Mitbestimmung
Hallo, wir sind ein kleines Unternehmen mit ca. 400 MA. Es gibt einen elektronischen Dienstplan und eine Zeiterfassung mit Transpondern. Hier wird die Kommen-Gehen Zeit erfasst. Die gesetzl. vorgeschr
Rufbereitschaft als betriebliche Übung
In meinem Betrieb wird seit mindestens 7 Jahren eine Rufbereitschaft 24/7 ausgeübt. Die Rufbereitschaft ist rein freiwillig, sie ist weder im Arbeitsvertrag, noch tariflich oder über eine BV abgesiche
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi