Erstellt am 12.11.2013 um 19:36 Uhr von chatrin
Der BR sollte, müsste sich schon genau sagen lassen wer wann welche Mehrarbeit leisten soll. Denn wie kann er sonst zB die Einhaltung des ArbZG überwachen? Auch ggf ob sofern es Regelungen betreffen Arbeitszeitkonten gibt, ob diese beachtet werden hinsichlich der MaxStunden usw.
Erstellt am 12.11.2013 um 19:51 Uhr von HeiHo
Überstunden müssen bei uns beantragt werden. Da wir keine Arbeitsverträge wo incl. Übertunden haben. Mir ist klar das, wenn der AG Überstunden beantragt sie namentlich benennen muß. Nur was ist jetzt wo er es nicht gemacht hat welche folgen könnten daraus entstehen?
Erstellt am 13.11.2013 um 09:02 Uhr von rolfo
Was ist jetzt, der BR hat dem Antrag des Arbeitgebers pauschal zugestimmt. Ihr könnt nur noch darauf achten dass die betroffenen MA das ArbZG beachten und alles, was in der Vereinbarung steht auch ein gehalten wird.
Erstellt am 13.11.2013 um 09:23 Uhr von gironimo
Wenn es nun mal so beschlossen wurde, ist es so. Ihr solltet in Zukunft konkreter sein.
Aber:
>Da wir keine Arbeitsverträge wo incl. Übertunden haben<
Was in den Arbeitsverträgen steht, ist bei der Mitbestimmung des BR unerheblich. Auch wenn in den Arbeitsverträgen stehen würde, dass ein gewisses Quantum an Mehrarbeit mit dem Arbeitsentgelt abgegolten ist, muss der BR Mehrarbeit zustimmen.
Erstellt am 13.11.2013 um 09:29 Uhr von HeiHo
Ich habe dem Gremium gesagt das wir das so nicht machen dürfen. Weil ich der Meinung bin das der Arbeitgeber jetzt sagen könnte der BR hat zugestimmt ihr müßt kommen.