Feiertagszuschlag - wie können wir als BR den Mitarbeitern helfen?
unsere Firma hat vor kurzem die Zertifikation erreicht welche genau wissen wir (BR) nicht sind auch nicht informiert worden nun die Frage kann es sein das wir deshalb normalerweise am Wochenende nicht arbeiten dürfen sowie an Feiertagen nun unsere Frage wie muß die Bezahlung erfolgen wenn wir in den Feiertag reinarbeiten (Nachtschicht) Beispiel vom 30.4. wird in den 1.05. reingearbeitet wie können wir als BR den Mitarbeitern helfen da sie wegen einer anderen Bezahlung fragen wegen Feiertagszuschlag
Community-Antworten (1)
12.04.2008 um 15:52 Uhr
@rika .....Zertifikation erreicht welche genau wissen wir (BR) nicht sind auch nicht informiert worden ....das solltet ihr umgehend ändern!
Feiertagszugschläge sind üblicherweise im AV oder TV geregelt! §§ 11 ArbZG Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung regelt den Zeitausgleich! Es ist wie immer bei der Konstellation GF vs. BR, je nach Betrieb gibt es hier sehr unterschiedliche Formen der "Zusammenarbeit".
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