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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Geschäftsleitung lädt zur Jubiläumsfeier in außerbetrieblichen Ort: Arbeitszeit oder nicht?

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Hopphans
Jan 2018 bearbeitet

Zur 10jährigen Betriebszugehörigkeit lädt die Geschäftsleitung die Jubilare zu einer Jubiläumsfeier (Dauer maximal 30 Minuten). Diese Feiern finden häufig in den Räumen der Firma statt. Es gab nie eine Anweisung sich für diese Zeit auszustempeln. Jetzt aber finden die Jubiläumsfeiern in unserer neuen Betriebskantine statt, die zu Fuß in 3 Minuten zu erreichen ist. Beim Mittagessen ist es klar, dass mensch sich ausloggt bevor es zur Kantine stiefelt und dort isst. Wie seht ihr das? Der Arbeitgeber lädt zur (freiwilligen) Jubiläumsfeier: Arbeitszeit oder Freizeit? Ist das irgendwo geregelt?

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Community-Antworten (8)

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ganther

31.10.2013 um 14:58 Uhr

wenn freiwillig dann muss das auch keine Arbeitszeit sein. ob sich der AG damit einen Gefallen tut steht auf einem gaaaanz anderen Blatt

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Hopphans

31.10.2013 um 16:47 Uhr

Danke Ganther für deinen Beitrag. Gibt es noch andere Ideen hierzu?

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gironimo

31.10.2013 um 17:27 Uhr

Für die Beteiligten ist es jedenfalls wie Arbeitszeit anzusehen. Der Chef wird verpflichtet eine Rede zu halten und der Jubilar muss seinen Kragen zum Nadelstechen zur Verfügung stellen.

Ja - und dann müssen ja noch AN abgestellt werden, die andächtig lauschen und applaudieren.

Ihr müsst den Punkt jedenfalls mit dem AG klären und Euch mit ihm einigen. Zur Mitbestimmung des BR gehört nicht nur wo sondern auch wann und warum gestempelt wird.

Bei der Pause ist der Zweck ja klar - Pausen sind eben keine Arbeit und müssen daher von der Arbeitszeit abgezogen werden (oder eben gleich durch das Stempeln nicht erfasst werden).

Wie das ist, wenn Ihr zum Jubeln geht, müsst Ihr klären. Aber aus meiner Sicht Arbeitszeit, wenn die Feier zumindest in der Arbeitszeit stattfindet.

H
Hopphans

31.10.2013 um 18:48 Uhr

Danke Gironimo, das hilft schon etwas weiter. Bei uns ist der Arbeitszeitrahmen in der Zeit von 06.00 bis 20.00 (wir haben natürlich Gleitzeit). Die Feier ist um 17.00 Uhr angesetzt. Das ist für manche "Heimgehzeit", andere beginnen da den zweiten Teil des Arbeitstages. Also wie kann ich da feststellen, dass die Feier in der Arbeitszeit liegt? Und ist es nicht eine vom AG veranlasste Einladung? Andererseits ist bei der Weihnachtsfeier, die so 10 km von unserem Bürogebäude entfernt um 18.00 beginnt, noch niemand auf die Idee gekommen, dass dies Arbeitszeit sein könnte. Aber ich finde da steht auch das private Feiern zu stark im Vordergrund (auch wenn die Firma dazu einlädt). Was mir nicht schmeckt, ist, dass der AG das in den Einladungen nicht kenntlich macht. Wenn die Jubiläen im Bürogebäude stattfinden, dann hat da noch nie jemand drüber nachgedacht sich auszustempeln. Die Idee kommt jetzt nur, weil ja ein paar Schritte aus dem Bürohaus raus in die Kantine zu tätigen sind. Und weil man in der Kantine normalerweise nur sitzt, wenn man futtert und Pause macht und ausgestempelt ist.

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Charlys

31.10.2013 um 19:24 Uhr

gironimo, wo bitte steht, welches Gesetz, dass Jubilare dort hin MÜSSEN??

Gleiches gilt für AN die zu diser freiwilligen Feier gehen. Also KEINE Arbeitszeit, da für diese kein MUSS.

Nur für AN welche "Dienstverpflichtet" werden ist es Arbeotszeit.

Dann ist es aber für diese auch Mehrarbeit und es gilt die MB. Doch wenn hier der BR oder AG Stress machen, dann wird der AG einfach alles abblasen und Geld sparen und das Klima wird rauher!

S
seesee

31.10.2013 um 20:14 Uhr

Bei uns stempeln die zu Jubiläumsfeiern Eingeladenen nicht aus, egal wo sie stattfinden. Die Feier findet nie in der Pause statt. Für andere Feiern wie Abteilungsfeiern wird aus gestempelt.

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gironimo

01.11.2013 um 10:30 Uhr

Ach Charlys - ich habe doch nur die betriebliche Praxis auf den Punkt gebracht.

Jubiläumsfeiern und Weihnachtsfeiern sehe ich auch als zwei Paar Schuhe. Eine Jubiläumsfeier verfolgt ja nicht nur den Zweck, einer Person die Hand zu schütteln, sondern soll auch eine Signalwirkung auf die übrigen AN haben.

Aber allein die Tatsache, dass es bisher ganz automatisch aber von den Betriebsparteien so akzeptiert war, dass diese Zeit zu den Arbeitszeiten zählt, würde ja bei einer Änderung die Mitbestimmung des BR auslösen. Und da würde ich als BR natürlich sagen: Warum sollten wir einer Änderung zustimmen; die Feiern waren bisher innerhalb der Arbeitszeit und sie bleiben es auch - egal ob die Feier selbst jetzt außerhalb des Betriebes stattfindet, weil die Räumlichkeiten nun mal so sind. An Eurer Stelle würde ich konsequenter Weise darauf beharren. Ob nun gestempelt werden muss und wie das System programmiert wird, dass das Verlassen des Gebäudes in diesem Fall doch Dienstzeit ist, ist alles Verhandlungssache.

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Hopphans

05.11.2013 um 19:16 Uhr

Danke nochmal Gironimo für diesen Ansatz. Du schreibst, "...die Tatsache, dass es bisher ganz automatisch von den Betriebsparteien so akzeptiert war (dass diese Zeit zu den Arbeitszeiten zählt), würde ja bei einer Änderung die Mitbestimmung des BR auslösen." Wie kommst du darauf, dass wir bei der Änderung einer Praxis, die nie explizit angesprochen wurde, in der Mitbestimmung sind? Also aus welchem § im BetrVG könnte ich das ablesen? Zählt die Definition der Jubiläumsfeier als Arbeitszeit oder Freizeit zu den Mitbestimmungsrechten nach §87: "Fragen der Ordnung im Betrieb" oder zum "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit..."? Würde mich freuen, wenn ich das schlüssig darlegen könnte....

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