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Minusstunden

P
Prettygirl
Jan 2018 bearbeitet

Ich hab da mal eine frage, im Einzelhandel ,wenn nicht viel zu tun ist, sollen wir früher nach Hause geschickt werden, also machen wir Minusstunden, sind die nicht auch, wie überstunden genehmigungspflichtig?Diese Minusstunden sollen wir im weihnachtsgeschäft aufarbeiten. Laut gesetz gibt es keine Minusstunden,also müsste ich die auch nicht aufarbeiten?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

31.10.2013 um 11:56 Uhr

wie es im § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG schon heißt "vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit"

Wenn der AG also die Leute nach Hause schickt, ist das ja eine angeordnete Verkürzung - also mitbestimmungspflichtig. Der BR kann also seine Zustimmung davon abhängig machen, dass ein zufriedenstellende Ausgleichsregelung geschaffen wird.

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