W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ärztestreik Überstundenabbau Pflegepersonal - inwieweit ist der Betriebsrat zu beteiligen?

C
Chris
Jan 2022 bearbeitet

Hallo, bedingt durch den Ärztestreik wird bei uns darüber diskutiert, dass bei Minderbelegung evtl. Pflegepersonal nach Hause geschickt wird. (Überstundenabbau) Wie verbindlich ist der Dienstplan, kann der Arbeitgeber dies durchführen und inwieweit ist der Betriebsrat zu beteiligen.

4.10808

Community-Antworten (8)

H
Hirnixxl

20.07.2006 um 21:10 Uhr

Der BR ist bei Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie bei den Pausenzeiten mitbestimmungspflichtig. Ebenso bei den Dienstplänen.

L
Lotte

20.07.2006 um 22:21 Uhr

Der Dienstplan kann nach Genehmigung durch den BR nur noch in gemeinsamer Absprache mit den Mitarbeitern geändert werden, d.h. auf freiwilliger Basis. Es sei denn es tritt ein Engpass auf, dann kann man zum Dienst verpflichtet werden, erhält aber Überstundenzuschlag für angeordnete Ü-Stunden. M.E. kann man nicht kurzfristig zum Ü-Abbau gezwungen werden wenn der Dienstplan es schon anders vorsieht

K
Kölner

20.07.2006 um 22:30 Uhr

@Lotte Sehr ungerne widerspreche ich Dir... Man kann bei einem Arbeitszeitkonto, entsprechenden Regelungen - wie z.B. im TVöD - ohne weiteres nach Hause geschickt werden und - Achtung - sogar im Rahmen des Kontos in die Minusstunden kommen.

L
Lotte

20.07.2006 um 22:34 Uhr

@Kölner, na gut, dass ich m.E. schrieb, sicher war ich mir ja nicht... Aber wozu dient dann das MBR bei Dienstplänen? Makulatur? Oder nur dem Entgegenwirken bestimmter Regelverstöße, z.B. Schaukeldienst etc.?

K
Kölner

20.07.2006 um 22:38 Uhr

@Lotte Makulatur nicht gerade. Denn: Die MBR's gibt es ja schon im Vorfeld - bei der Einrichtung der AZ-Konten!

O
otto

22.07.2006 um 02:27 Uhr

Hallo Kölner, natürlich wage ich kaum, Ihnen zu widersprechen, aber: Ein "Schicken ins Arbeitszeitminus" ist nur erlaubt, wenn das ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung ausdrücklich vorsehen; ansonsten ist das nicht erlaubt. Gruß otto

K
Kölner

22.07.2006 um 11:11 Uhr

@otto Wage ruhig. Zumal Du sehr recht hast!

B
birwein

24.07.2006 um 16:34 Uhr

Ich arbeite auch im Krankenhaus und habe auch mit den Streikauswirkungen zu tun. In welchem Gesetz steht denn das mit dem Abbau der Überstunden, habe im TVöD schon nachgeschaut , bin aber noch nicht fündig geworden.Verdi schreibt uns, wir müssen uns nicht nach hause schicken lassen. Unsere PDL sagt, 24 Std. vorher den MA fragen wär ok. Früher im BAT stand 48 Std. Wo genau find ich da die rechtliche Grundlage?

Ihre Antwort