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ohne Bezahlung arbeiten

A
abmlsf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zsm. AG verlangt das sich AN halbe std vor arbeitsbeginn im Lager sich befinden müssen und mit aufladen der matrialen gegenständen ohne bezahlung zuarbeiten. Darf der AG das verlangen?? Es handelt sich um eine Baufirma.Danke im vorraus.

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Community-Antworten (5)

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Charlys

30.10.2013 um 20:17 Uhr

Verlangen darf er es, das Verlangen ist nicht verboten. Doch man muss es nicht machen, der Chef hat also kein Anspruch darauf, dass AN es machen . Also, keine Arbeit ohne Lohn. Doch wenn es ein kleiner Betrieb ohne BR ist, hat man es schwerr es umzusetzen. Denn dann ist man nicht mehr der Liebling des Chefs.

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abmlsf

30.10.2013 um 20:27 Uhr

50 AN sind beschäftigt.Um halb sieben beginnen AN mit aufladen damit sie um 7 uhr auf der baustelle sind.Das sind 2.5 std in der woche wo umsonst gearbeitet wird.Für die fahrer gibt es 4 euro pro tag fahrtgeld .ich mach das jetzt schon 30 jahree mit wenn ich mich jetzt weigere das in zukunft zu machen kann er mich kündigen.leider kein BR

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Charlys

30.10.2013 um 22:13 Uhr

Nein, dass wäre kein Kündigungsgrund aber ggf sucht er einen anderen. Doch wennman 30 Jahre braucht um dieses zu beanstanden, dann .............

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abmlsf

30.10.2013 um 22:59 Uhr

Erstmal danke für die antwort. Es handelt sich um ein gastarbeiter der leider schlecht die deutsche sprache spricht.desweiteren werden diese ausländische mitarbeiter so eingeschüchtert das die fast alles mit sich machen lassen vom AG. Aber lieber zu spät als nie :)

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gironimo

31.10.2013 um 10:25 Uhr

Vielleicht doch Zeit, an die Wahl eines BR zu denken?

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