Bezahlungsanspruch nach Freistellung
Hallo ihr Wissenden,
ich habe da mal wieder eine becheidene Frage: Der bisherige BRV wurde bei der letzten BR-Wahl zwar wieder in den BR gewählt, hat aber keine Mandat als BRV mehr und ist auch nicht mehr freigestellt. Wie muss die Bezahlung jetzt bei Ihm aussehen. Der § 37 BetrVG sagt ja eindeutige Dinge zur Bezahlung bei einer Freistellung. Aber wie sieht es danach aus? Zur Erklärung: Der Kollege ahtte vorher in Schichten gearbeitet, mit allen erdenkliche Zuschlägen. Man hatte damals den Durchschnitt genommen als Bezahlung sowie monatlich als Anteil das tarifliche Urlaubsgeld sowie die Jahresendzahlung (alles versteuert). Unterm Strich etwas mehr dann im Monat, als er im Schichtbetrieb erhalten hätte, aber auf´s Jahr gerechnet auch nicht mehr wie seine Kollegen. Das wurde auch schriftlich vereinbart und als Zusatz zum bestehenden Arbeitsvertrag hinzugefügt. Wie sieht das jetzt nach der Freistellung aus? Muss sein Gehalt wieder auseinanderklamüsert werden oder hat er für einen bestimmeten Zeitraum weiterhin anspruch auf das jetzige Gehalt? Sprich, er würde jetzt wieder in Schichten arbeiten, würde aber keine Schichtzulagen etc. erhalten, auch kein Urlaubsgeld bzw. keine Jahresendzahlung. Kennt sich jemand damit aus? Jede Antwort würde für den Kollegen Licht ins Dunkel bringen.
MfG
Community-Antworten (1)
04.06.2010 um 16:15 Uhr
Nach der Freistellung greift sein Arbeitsvertrag wieder. Was soll da auseinandergebüselt werden? Er arbeitet wie vorher und wird wie vorher bezahlt.
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