Erstellt am 29.10.2013 um 09:14 Uhr von gironimo
Schau doch mal in ds Bundesurlaubsgesetz unter den Punkt Überttragung.
Die Übertragung über den 31.12. hinaus ist möglich, wenn es im laufenden Jahr betriebliche oder persönliche Hinderungsgründe gab.
Betriebliche gab es nun offenbar nicht - der AG bietet es Dir ja an, Urlaub zu machen. Welche Hinderungsgründe hättest Du?
Bedenke, dass es am 1.1. wieder frischen Urlaub gibt - alle Jahre wieder. Und Zinsen bringen gesparte Urlaubstage auch nicht.
Wie lange eine Urlaubssperre sein kann, richtet sich nun auch nach dem Betrieb im Speziellen. Urlaubssperren gehören aber zu den Urlaubsgrundsätzen der Mitbestimmung (§ 87 BetrVG).
Erstellt am 29.10.2013 um 09:24 Uhr von Kulum
Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Persönliche Gründe schlechthin, reichen für eine Übertragung des Urlaubs ins folgende Kalenderjahr nicht aus, diese müssen auch dringend sein.
Erstellt am 29.10.2013 um 17:48 Uhr von seesee
Kerstelle, schau mal meinen thread an, er befindet sich eine Stelle unter deinem thread...