Zwangsurlaub, ist das erlaubt?
Hallo an alle,
- ist es möglich, das Arbeitgeber jemanden zwingt seinen REsturlaub im laufenden Jahr zu nehmen oder ist es gesetzlich geregelt das der Urlaub bis zum 31.03.2013 genommen werden darf?
- Ist es rechtlich möglich jedes JAhr 6 Monate Urlaubssperre zu bekommen?
Community-Antworten (3)
29.10.2013 um 10:14 Uhr
Schau doch mal in ds Bundesurlaubsgesetz unter den Punkt Überttragung.
Die Übertragung über den 31.12. hinaus ist möglich, wenn es im laufenden Jahr betriebliche oder persönliche Hinderungsgründe gab.
Betriebliche gab es nun offenbar nicht - der AG bietet es Dir ja an, Urlaub zu machen. Welche Hinderungsgründe hättest Du?
Bedenke, dass es am 1.1. wieder frischen Urlaub gibt - alle Jahre wieder. Und Zinsen bringen gesparte Urlaubstage auch nicht.
Wie lange eine Urlaubssperre sein kann, richtet sich nun auch nach dem Betrieb im Speziellen. Urlaubssperren gehören aber zu den Urlaubsgrundsätzen der Mitbestimmung (§ 87 BetrVG).
29.10.2013 um 10:24 Uhr
Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Persönliche Gründe schlechthin, reichen für eine Übertragung des Urlaubs ins folgende Kalenderjahr nicht aus, diese müssen auch dringend sein.
29.10.2013 um 18:48 Uhr
Kerstelle, schau mal meinen thread an, er befindet sich eine Stelle unter deinem thread...
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