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Zwangsurlaub, ist das erlaubt?

K
kerstelle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle,

  1. ist es möglich, das Arbeitgeber jemanden zwingt seinen REsturlaub im laufenden Jahr zu nehmen oder ist es gesetzlich geregelt das der Urlaub bis zum 31.03.2013 genommen werden darf?
  2. Ist es rechtlich möglich jedes JAhr 6 Monate Urlaubssperre zu bekommen?
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Community-Antworten (3)

G
gironimo

29.10.2013 um 10:14 Uhr

Schau doch mal in ds Bundesurlaubsgesetz unter den Punkt Überttragung.

Die Übertragung über den 31.12. hinaus ist möglich, wenn es im laufenden Jahr betriebliche oder persönliche Hinderungsgründe gab.

Betriebliche gab es nun offenbar nicht - der AG bietet es Dir ja an, Urlaub zu machen. Welche Hinderungsgründe hättest Du?

Bedenke, dass es am 1.1. wieder frischen Urlaub gibt - alle Jahre wieder. Und Zinsen bringen gesparte Urlaubstage auch nicht.

Wie lange eine Urlaubssperre sein kann, richtet sich nun auch nach dem Betrieb im Speziellen. Urlaubssperren gehören aber zu den Urlaubsgrundsätzen der Mitbestimmung (§ 87 BetrVG).

K
Kulum

29.10.2013 um 10:24 Uhr

Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Persönliche Gründe schlechthin, reichen für eine Übertragung des Urlaubs ins folgende Kalenderjahr nicht aus, diese müssen auch dringend sein.

S
seesee

29.10.2013 um 18:48 Uhr

Kerstelle, schau mal meinen thread an, er befindet sich eine Stelle unter deinem thread...

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