Hallo,
Ist diese tarifliche Regelung eindeutig? "Der Anspruch auf Urlaub erlischt drei Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres, es sei denn, dass er erfolglos geltend gemacht wurde." Für mich heißt das, dass der Urlaub bis 31.3. formlos über tragen werden kann (und danach auch noch länger, sofern er erfolglos geltend gemacht wurde).
De AG will keine Übertragbarkeit mehr zulassen. Urlaub, der bis 31.12. nicht genommen wird, soll am 1.1. gekappt werden, sofern er nicht erfolglos geltend gemacht wurde. Er bezieht sich auf §7 BUG. "3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden."
Welchen Sinn hat die tarifliche Regelung, wenn nicht die Übertragbarkeit zu ermöglichen?