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Nicht genehmigte Überstunden

A
ABGeesthacht
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen Zusammen,

in unserem Unternehmen wird regulär von Mo-Fr gearbeitet. Am Samstag wurden in einer unserer Produktionsbereiche Überstunden gemacht, welche nicht bei uns (BR) beantragt und entsprechend auch nicht genehmigt wurden.

Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Vorfällen?

Da in dieser Abteilung darüber hinaus auch in den letzten Monaten eine langjährig gut funktionierende, vereinfachende Regelungsabsprache zu werküblichen Überstunden sehr arbeitgeberfreundlich ausgelegt wurde, besteht dringender Handlungsbedarf. Die Regelungsabsprache wird für diese Abteilung aufgehoben werden. Was jedoch können wir mit dem Samstag machen? Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt? Wenn ja: wie macht man sowas? Oder wäre hier der Anwalt der sicherere Weg?

Ich danke Euch im Voraus für jedes Feedback und wünsche allen einen guten Start in die neue Woche!

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Community-Antworten (3)

M
metallica

28.10.2013 um 10:34 Uhr

Schau erstmal genau, ob es eine Regelung gibt, die Samstagsarbeit verbietet. Auch wenn normalerweise frei sein sollte, ist der Samstag per Gesetz (und oftmals auch per Arbeitsvertrag) ein normaler Arbeitstag. Redet danach mit den Mitarbeitern, die davon betroffen sind, was die eigentlich wollen und richtet eure Strategie danach aus. Eventuell ist den Mitarbeitern mit Zuschlägen oder anderen Vergünstigungen mehr geholfen als mit einem strikten Verbot. Oftmals sind die Mitarbeiter auch recht froh über z.B. zusätzliche Stunden auf Ihrem Zeitkonto. Die Entscheidung ob und wie kommt selbstverständlich von euch, allerdings sind Eskalationsphasen einzuhalten.

C
Charlys

28.10.2013 um 11:00 Uhr

Sollte hier die MB verletzt worde/missachtet worden sein und eine bestehende BV/RA missachtet werden/worden sein, sollte, muss der BR handeln. Beschlussverfahren und auch einen RA einbinden.

Weiter sollte man aber grunsätzliche Mehrarbeit nicht/nie pauschal bewilligen. Also nicht per BV/RA dieser zustimmen. Man kann Vereinfachungen einführen, in dem zB der BA Mehrarbeit sofern diese kurzfristig erforderlich ist diese behandelt und dann ds Gremium im Nachgang informiert.

Fallen oft oder gar regelmäßig Bedarfe an Mehrarbeit an, sollte man dringend über Einstellungen nachdenken und umsetzen

G
gironimo

28.10.2013 um 11:54 Uhr

Regelungsabsprachen in diesen Angelegenheiten sind alles andere als der richtige Weg. In Mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten einigt man sich mit dem AG auf eine Vorgehensweise. Und was man dann damit tut, steht im § 77 BetrVG (> Betriebsvereinbarung).

Hier kann es in der Tat nur heißen es dem AG zu untersagen, einseitig mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten anzuordnen. Ob man gleich im ersten Fall den Rechtsweg nehmen sollte, kommt auf das allgemeine Verhältnis an. Ich würde erst einmal auf ein ernstes Gespräch mit dem AG setzen und verhandeln, was denn als "Trostpflaster" so denkbar ist.

Und handelt dann eine ordentliche BV aus.

Ich selbst habe auch schon einmal bei ungenehmigten Überstunden das Arbeitsgericht bemüht. Manchmal hilft auch kein reden mehr.

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