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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

um nicht genehmigte Überstunden kämpfen

C
Coolidge
Apr 2017 bearbeitet

Guten Morgen Kollegen,

wir haben hier das Problem, das auf auf einer Altenpflegestation seitens der dortigen Wohnbereichsleitung der Antrag auf Genehmigung von Überstunden verspätet bei der Pflegedienstleitung abgegeben wurde. Nun will der PDL die definitiv geleisteten Überstunden nicht genehmigen. Im Normalfall ist üblich, dass der ANtrag direkt bei Erkenntniss der Notwendigkeit ausgefüllt und an den PDL weitergeleitet wird, dies kann durchaus auch mal direkt nach Leistung der Überstunden der Fall sein (z.B. bei unerwartetem Krankheitsausfall) und hat bisher auch keine Probleme gemacht. In diesem Fall hat die zuständige Leitung allerdings die Anträge erst bei Abgabe des Dezember Dienstplans mit abgegeben, was so natürlich nicht in Ordnung war. Trotzdem wurden die Überstunden geleistet, weshalb ich es sehr schade fände wenn die Kollegen auf ihre Stunden verzichten müssten, zumal die Wohnbereichsleitung es ja verbockt hat.

Habe ich noch andere Möglichkeiten als an die Kulanz des PDL zu apellieren? (hierfür scheint er eher nicht empfänglich). Ein Mitglied des Br trifft sich heute nachmittag mit den Beteiligten um etwas auszuhandeln bzw. den Sachverhalt zu klären.

Zusätzliche Brisanz erhält das Ganze durch folgende Punkte:

  1. Der betreffende Wohnbereich hat einen sehr hohen Krankenstand. Das Personal ist eh überlastet, es haben mehrere Krisensitzungen stattgefunden, an denen auch der PDL teilgenommen hat und sich auch für den enormen Einsatz des Personals bedankt hat.
  2. bei den Überstunden handelt es sich um Pausenzeiten, d.h. der betreffende Wohnbereichsleiter hat einfach einen Großteil der Pausenzeiten nicht berücksichtigt da diese im Moment aufgrund der Situation nicht gemacht werden können.

Mit kollegialen Grüßen

one.armed.scissor

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Community-Antworten (2)

P
pfeilebogen

19.01.2011 um 11:47 Uhr

Übestünden könen auch durch Duldung entstehen. Aber die Pausen ltab. ArbZG müssen beachte und eingehalten werden. AG muss dieses ermöglichen. Durcharbeiten aus eigenem Anlass. kann der AG wegen Verletzung des ArbZG Abmahnung da ihm OrdnungGelder drohen

C
Coolidge

19.01.2011 um 12:18 Uhr

das Problem ist, dass der PDL sagt die Pausen könnten gemacht werden, sei alles eine Frage der Organisation (wir haben Pausenkorridore), der WBL aber jetzt unangekündigt die Pausenzeiten bei der Abrechnung des Dienstplanes nicht berücksichtigt hat und erst bei Nichtgenehmigung des PDLs Überstunden/Mehrstunden beantragt hat.

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