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geplanter Arzttermin mit anschl. Krankmeldung. Ist er vorher entschuldigt?

A
AScheidung
Jul 2022 bearbeitet

Mein Kollege ist früh morgens gesund und hat am Nachmittag einen Arzttermin geplant. Der Arzt teilt schon vorab mit, dass nach der Behandlung eine Krankschreibung folgt. Daher entscheidet der Kollege für sich, früh sich abzumelden und nicht zur Arbeit zu kommen, da er später ja eine Krankschreibung für den gesamten Tag erhält. Ist dies rechtens? Der Kollege war früh arbeitsfähig.

Vielen Dank für die Rückmeldungen!

5.90508

Community-Antworten (8)

§
§§Reiter

11.07.2022 um 16:40 Uhr

Schwierig. Wenn der Arzt ihn wirklich für den ganzen Tag AU schreibt, dann ist der Kollege erstmal den ganzen Tag AU. Allerdings könnte der AG (theoretisch) diese AU-Bescheinigung bei Gericht anfechten, wenn er Umstände darlegt, die ernsthafte Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers begründen. Dem Arbeitnehmer fällt dann die sekundäre Beweislast zu. Auch darf und wird der Arzt den Kollegen nicht für den ganzen Tag "krank schreiben", wenn die Arbeitsunfähigkeit aus seiner Behandlung resultiert. Z.B. der Augenarzt, der für eine Untersuchung stark pupillenerweiternde Augentropfen verabreicht. Nach so einer Untersuchung dauert es teilweise Stunden bis man wieder richtig sieht und für diesen Zeitraum ist man logischerweise auch AU.

A
AScheidung

11.07.2022 um 17:31 Uhr

Es handelt sich um eine Arztbehandlung, die wie z.B. beim Augenarzt den Patienten für ein paar Stunden außer Gefecht setzt. Jedoch schreibt der Arzt meinen Kollegen für den gesamten Tag krank, obwohl der Termin erst nachmittags stattgefunden hat. Die AU führt nur den Tag an.

C
celestro

11.07.2022 um 17:37 Uhr

"Ist dies rechtens?"

Nein, aber der Kollege geht wohl nach dem Motto vor "sieht man der AU ja nicht an".

§
§§Reiter

11.07.2022 um 17:55 Uhr

Zitat von celestro: "Ist dies rechtens?" Nein, aber der Kollege geht wohl nach dem Motto vor "sieht man der AU ja nicht an".

Der Meinung bin ich auch. Allerdings sehe ich hier den Fehler vor allem beim Arzt. Der darf nämlich eigentlich nicht rückwirkend krank schreiben, vor allem dann nicht, wenn er ganz klar weiß dass vormittags noch keine Arbeitsunfähigkeit bestand.

Für den Kollegen ist das durchaus risikobehaftet, denn in diesem Fall wäre eine Anfechtung der AU-Bescheinigung quasi ein "Selbstläufer". Zum einen ist es hier ein leichtes ernsthafte Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit des Kollegen zu begründen und zum anderen wird der Kollege, in der darauf folgenden Beweislastumkehr, kaum darlegen können, dass er bereits durch die Behandlung AU war, bevor diese überhaupt stattgefunden hat.

A
AScheidung

11.07.2022 um 18:02 Uhr

Vielen Dank für die Rückmeldungen!

R
Relfe

11.07.2022 um 18:04 Uhr

für den Arzttermin wird er freigestellt vom AG. Die Arbeitsunfähigkeit wird erst durch die Behandlung beim Arzt ausgelöst, damit ist er vorher nicht arbeitsunfähig und muss arbeiten gehen. Auch wenn die AU sich auf den Tag bezieht, wirkt sie doch in diesem Fall erst ab der Feststellung, weil die AU vor der Behandlung noch nicht vorhanden war.

Wenn ich abends zum Zahnarzt gehe muss ich doch vorher auch arbeiten, auch wenn ich nach der Behandlung eigentlich AU bin (wegen der Betäubung)

C
celestro

11.07.2022 um 18:20 Uhr

"Allerdings sehe ich hier den Fehler vor allem beim Arzt. Der darf nämlich eigentlich nicht rückwirkend krank schreiben, vor allem dann nicht, wenn er ganz klar weiß dass vormittags noch keine Arbeitsunfähigkeit bestand."

1.) doch ... natürlich darf der Arzt auch rückwirkend krank schreiben

2.) Wo soll der Fehler des Arztes sein? Ich habe noch nie ein Formular "AU ab 16 Uhr" o.ä. gesehen. Die Formulare sehen nichts anderes vor. Das kann man dem Arzt dann mMn wohl kaum vorwerfen.

D
dieschi

12.07.2022 um 14:40 Uhr

Der Arzt wird der Allerletzte sein dem man was vorwerfen kann. Er füllt die Krankmeldung aus und gibt den Tag der Erstmeldung an und das ist nun mal der komplette Tag. Ich habe noch keine AU-Formulare gesehen auf der eine Uhrzeit einzugeben oder anzukreuzen ist also kann der Arzt auch gar nicht anders als eine AU für den kompletten Tag auszustellen.

Ist das Verhalten Deines Kollegen rechtens? Genau genommen NEIN aber durch die, wenn auch später am Tag ausgestellten AU, ist es "eigentlich" egal denn sie umfasst ja den ganzen Tag und das wird der Kollege wohl mitbedacht haben als er sich schon Morgens abgemeldet hat. Ob er da jetzt was aufzieht oder nicht bleibt dem AG überlassen.

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