Überstunden - KUG - Rechnung
Hier mal eine Mathe-Idee :)
Ein Chef möchte, wegen eines möglichen Gas-Stop im Vorfeld Überstunden anordnen (BR stimmt zu).
Die Arbeiter schaffen 50 Überstunden bevor es zu einem Gas-Stop kommt und die Kurzarbeit angefangen werden muss.
Arbeiter A: Steuergr.: 1 Kirche: ja Kinder: nein Bundesland: NRW Alter: 35 Arbeitsstunden im Monat: 160 h Normales Bruttoeinkommen: 2.400€ ~ Netto: 1658,51€ Überstundenkonto: 50 Stunden im Wert von ~ 518,28€ (netto)
Es wird zu 100% Kurzarbeit gefahren.
Arbeiter A mit 50 Überstunden, welche ja in die Kurzarbeit verrechnet werden, bekommt nach KUG Tabelle 2022 & Rechnung = 1380,28 €. (netto)
Arbeiter B (gleiche Werte s.o.) der keine Überstunden hat, bekommt dann die 60% KUG vom Netto = 995,11€. (netto)
Macht einen Unterschied zwischen Arbeiter A und B von 385,17€ (netto) für den einen Monat. Bedeutet aber auch, dass ganz unterm Strich die 50 Überstunden nun 133,11€ (netto) weniger wert sind. Theoretisch ist die letzte Aussage falsch, da die 50h ja vom Arbeitsgeber voll gebezahlt werden, aber im Vergleich zu Arbeiter B lohnen sich die 50 Überstunden nicht, da ein Wertverlust entsteht.
Hier steckt keine Frage drin, eher eine Idee zum Diskutieren.
Community-Antworten (8)
11.07.2022 um 13:07 Uhr
Der BR sollte diese Berechnung prüfen lassen und (sofern das "stimmt") seine Zustimmung zu den Überstunden nur dann geben, wenn der AG das ausgleicht.
11.07.2022 um 13:26 Uhr
die Überstunden werden nur verrechnet, wenn sie über dem Durchschnitt der letzten 12 Monate liegen (so mein letzter Kenntnisstand)
Außerdem: Gaslieferprobleme sind doch kein Grund für KA, KA begründet sich doch durch mangelndes Arbeitsaufgaben.
11.07.2022 um 13:45 Uhr
Ich sehe nicht, wieso man KA nicht auch einführen könnte, wenn man wegen ausbleibender Gaslieferungen nicht arbeiten kann.
11.07.2022 um 14:04 Uhr
Der Fehler in der Berechnung ergibt sich aus dem Umstand:
MA B hat in dem Monat 100 % KUG, weil er 100 % zuhause bleibt.
MA A hingegen hat nur KUG 110 h / 160 = 68,75 &, weil er erst 50 Überstunden abfeiert )die der AG zu 100 % zu bezahlen hat) und dann 110 h KUG macht.
Ob die Regelung KUG Corona (auch für KUG mit Begründung kein Gas gilt, wird sich wohl in den nächsten Tagen entschieden. Wenn ja kann MA A seine 50 Überstunden ja behalten und nach dem KUG abfeiern.
11.07.2022 um 14:10 Uhr
@celestro @Kjarrigan
das geschilderte Szenario ist doch: wir bauen jetzt Überstunden auf und machen danach Kurzarbeit. Das durfte man auch zu Coronazeiten nicht machen. Das mag zwar realistisch sein, ist aber als Voraussetzung für KA nicht zulässig (wenigsten bisher nicht) Von daher ist auch die Zustimmung zu den Überstunden mit der Begründung: "wir müssen bei Gaslieferstopp in KA, daher arbeiten wir jetzt schon mal vor.." auch anzuzweifeln, weil hier ein rechtlich unzulässiger Grund angeführt wird.
abgesehen davon: wenn es einen Gaslieferstopp über die Wartungszeit hinaus geben sollte, würde dieser durch die Überstunden und dem damit erhöhten Gasverbrauch doch nur eher eintreten, als bei normaler Arbeitstzeit? hier wird evt. nach dem Windhund-Verfahren von AG Gas zusätzlich verbraucht, um einen Vorteil für das eigene Unternehmen zu generieren. Der BR macht das "Spielchen" mit, um seinen MA die Überstunden zu ermöglichen. Ich kann das nachvollziehen, halte das Vorgehen aber für grundsätzlich falsch (gesellschaftlich gesehen) Wobei mir klar ist, jeder BR sitzt da in einer "Zwickmühle" und muss sich für den Vorteil der eigenen MA entscheiden und kann keine Gesellschaftlichen Probleme lösen.
11.07.2022 um 14:31 Uhr
@Kjarrigan Deine Aussage ist falsch, dass ein Fehler vorliegt. Deine Berechnung ist zu 100% in meiner drin. Nur hast du ohne die KUG Tabelle bzw. ohne überhaupt irgendwelche Löhne gerechnet hast.
11.07.2022 um 15:16 Uhr
Zitat von Sonnendeck: "Hier mal eine Mathe-Idee :) Ein Chef möchte, wegen eines möglichen Gas-Stop im Vorfeld Überstunden anordnen (BR stimmt zu)."
Hier mal eine BR-Idee ;-) Ein Chef möchte, wegen eines möglichen Gas-Stop im Vorfeld Überstunden anordnen (BR stimmt NICHT zu, keiner einzigen Überstunde!). Dann sagt der BR: "Lieber AG, für Kurzarbeit brauchst Du zwangsläufig eine BV mit uns. Wenn Du vor einem möglichen Gas-Stop auch nur eine einzige Überstunde willst, dann reden wir jetzt erstmal darüber in wie weit Du das KUG aufstockst." (So haben wir den AG dazu bekommen das KUG von 60% auf 85% aufzustocken). Das ist auf jeden Fall die sicherere Lösung für ein stabiles Einkommen der MA, Kurzarbeit kann ja auch länger als einen Monat dauern.
11.07.2022 um 16:06 Uhr
@§§reiter Finde ich richtig gut die Idee :-) Danke!
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