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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Müssen alle Überstunden vor der Kurzarbeit abgebaut werden?

D
DaveID89
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen.

Mein AG hat Kurzarbeit angemeldet und sie auch genehmigt bekommen. Was passiert mit den bisher aufgebauten Überstunden? Müssen diese erst komplett abgebaut werden oder auf den niedrigsten Stand der letzten 12 Monate (das hat unsere Betriebsratvorsitz gesagt)?

In unserer BV zur Kurzarbeit steht dazu nämlich nichts.

In der von Kurzarbeit betroffenen Abteilung haben alle Mitarbeiter insgesamt 3000 Überstunden.

Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Agentur für Arbeit KuG zahlt, wenn wir soviele Überstunden auf dem Konto haben.

Und dann noch eine andere Frage. Der AG geht ja in Vorleistung mit dem KuG und muss es sich dann von der AfA wiederholen. Was wäre im dem Fall, dass die AfA sagt, dass es nicht richtig gelaufen ist und sie kein KuG zahlen werden?

Vielen Dank im Vorraus und liebe Grüße

33.29301

Community-Antworten (1)

C
celestro

24.01.2019 um 10:55 Uhr

"Aus welchen Gründen kann die Erstattung des Kurzarbeitergeldes verweigert werden?

Die Agentur für Arbeit kann die Zahlungen für die Kurzarbeit verweigern, wenn der Ausfall der Arbeit abzusehen war und hätte vermieden werden können.

...................

Der Arbeitsausfall gilt ebenfalls als vermeidbar, wenn ein Arbeitgeber seine Angestellten Überstunden abbauen lassen könnte, statt Kurzarbeit zu beantragen.

Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/kurzarbeit/"

Wenn der AG hier "erwischt" wird, dürfte er ein Problem bekommen.

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