Erstellt am 22.10.2013 um 10:12 Uhr von gironimo
Das kommt ganz sicher auf die genaue vertragliche Fassung des Textes an.
Zunächst einmal würde ich unter Fortbildungskosten in erster Linie Kosten für Studiengebühren und der gleichen sehen - und nicht die "Nebenkosten".
Erstellt am 22.10.2013 um 15:11 Uhr von Rattle
Hallo,
ich denke bei einer angeordneten fortbildung vom AG sind auch die kosten vom AG zu zahlen.
ansonsten würde ich nicht fahren............
Wenn der AN das unternehmen vorzeitig verlässt kann der AG eventuell das geld zurückverlangen.
MFG