Mitbestimmung bei personeller Einzelmaßnahme = Vertrag (Ausbildung und Fortbildung)?
Hallo Ihr Lieben!
Wir diskutieren zurzeit heiß über das Thema Mitbestimmung des Betriebsrates bei Ausbildung und Fortbildung. Es ist die Frage aufgekommen, ob der Betriebsrat auch das Recht hat, bei der Gestaltung des Inhalts solcher Fortbildungsverträge mitzubestimmen? Es ging darum, dass ein Kollege zur Fortbildung zum Meister Metall (vom Betrieb bezahlt) eingestellt und "fortgebildet" werden sollte. Es war eine Klausel enthalten bezüglich der Rückzahlung der Fortbildung nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb. Er war mit einigen Formulierungen unzufrieden und sollte sich gemäß unserer Geschäftsleitung mit dem Betriebsrat zusammen setzten und mit ihm neue Formulierungen vereinbaren. Darf der Betriebsrat das überhaupt?
Community-Antworten (1)
21.03.2007 um 06:31 Uhr
Hallo Waldpony
also wenn überhaupt würde ich über den §75(2) dieses Gespräch ansiedeln. Ist ja schön wenn der AG den MA zu euch schickt und nicht gleich dumm anmacht. Deswegen könnt ihr da ja ruhig aktiv werden - wobei die "Verhandlung" über die Klauseln zwischen AG und MA passieren sollte.
Generell ist gegen diese Rückzahlkklausel nichts einzuwenden, es ist sogar üblich. Je nach Fortbildungsdauer sind es unterschiedliche Zeiten. Guckst du hier:
http://hr.monster.de/11744_de-DE_p1.asp
Also, beratet euren MA gut.
MFG
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