Hallo Ihr Lieben!

Wir diskutieren zurzeit heiß über das Thema Mitbestimmung des Betriebsrates bei Ausbildung und Fortbildung. Es ist die Frage aufgekommen, ob der Betriebsrat auch das Recht hat, bei der Gestaltung des Inhalts solcher Fortbildungsverträge mitzubestimmen? Es ging darum, dass ein Kollege zur Fortbildung zum Meister Metall (vom Betrieb bezahlt) eingestellt und "fortgebildet" werden sollte. Es war eine Klausel enthalten bezüglich der Rückzahlung der Fortbildung nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb. Er war mit einigen Formulierungen unzufrieden und sollte sich gemäß unserer Geschäftsleitung mit dem Betriebsrat zusammen setzten und mit ihm neue Formulierungen vereinbaren. Darf der Betriebsrat das überhaupt?