Fortbildung Handelsfachwirt im Einzelhandel
Hallo,
ich habe mal eine Frage an Euch, mit folgendem Fall:
Wir haben einen neuen jungen Kollegen eingestellt, der bei uns schon zwei Jahre gearbeitet hatte und nun einen Fortbildung zum Handelsfachwirt besuchen darf. D.h. er überspringt die Lehre zum EZH (1,5 Jahre) und macht dann die Fortbildung zum Handelsfachwirt. (Start: 01.08.20) Hintergrund: Er hatte seine Lehre bei der Polizei abgebrochen und möchte nun seine Zeit Sinnvoll nutzen.
Nun hatte er mich gestern angesprochen, da er sein Vertrag, den er unterschrieben hatte für Merkwürdig hält und ich auch.
Folgendes steht bei dem Vertrag unter dem Punkt "Sonstige Nebenabreden": "Der AG zahlt die komplette Fortbildung zum Ha.Fa. Wi. beim XY Agentur. Für die Seminare (Blockunterricht) wird der AG ohne Lohnfortzahlung freigestellt. Falls der AG ein Übernahmeangebot macht, verlängert sich der Vertrag um 11 Monate."
Jetzt gibt es folgendes Problem: Der AN macht für jeden Tag wo er Blockunterricht hat ca. 5 Minusstunden. Alleine für den August muss er 60 Stunden aufholen. Das kann doch nicht rechtens sein, oder?
Ebenso bekommt er keine Lohnfortzahlung und muss auch noch seine Minusstunden aufholen? Das passt doch nicht, oder?
Ebenso wird die Aussage getätigt, das er die komplette Fortbildung bezahlt wird und nun bekommt er keine Lohnfortzahlung! Das passt alles nicht, oder?
Könnt Ihr mir bitte helfen ohne zu Beleidigen? Danke.
Was ist rechtens und was nicht? Habt Ihr Gesetzestexte?
Über Eure Hilfe würde ich mich freuen.
Gruß Hansen
Community-Antworten (6)
05.09.2020 um 13:07 Uhr
Wenn er für die Fortbildung ohne Lohn freigestellt wird, sehe ich auch nicht, wieso die Stunden dann als Minusstunden gezählt werden sollten. Einen Gesetzestext dafür wird man wohl nicht finden, da der Gesetzgeber solche kruden Konstruktionen sicher nicht im Kopf hat, wenn er ein Gesetz schreibt. Das kann aber ein Rechtsanwalt klären.
05.09.2020 um 20:57 Uhr
Aber der Gesetzgeber hat den Betriebsrat im Blick gehabt und das Thema Fort- und Weiterbildung im großen Umfang der Mitbestimmung unterworfen (§§ 96-98 BetrVG). Da kann man einiges für die Arbeitnehmer tun.
Geht doch mal zum AG und besprecht das Thema mal. Es könnten ja in Zukunft auch andere ein derartiges Problem haben (oder haben schon).
07.09.2020 um 10:59 Uhr
Wenn ich nicht arbeite, dann kann der AG die Lohnfortzahlung verweigern. Soweit O.K. Aber das ich dann Minusstunden erhalte, dass geht gar nicht. Keine Arbeitsleitung -> kein Geld -> O.K. Keine Arbeitsleistung -> kein Geld und dann auch noch Minusstunden -> geht gar nicht. Was geht, dass der AG sagt, ich bezahle dir deine Ausbildung (bei vollem Lohn) und dafür musst du AN verpflichten für einen Zeitraum X bei mir zu normalen Bedingungen zu arbeiten. Wenn du kündigst, dann musst du einen Betrag der Ausbildung zurückzahlen (je länger man gearbeitet hat, umso kleiner wird dieser Betrag). Was ich aber auch nicht verstehe, einerseits steht das der AG die Weiterbildung bezahlt und zwei Absätze weiter steht, dass der AN die Fortbildung bezahlt. Wer zahlt nun was? Ist mir unklar.
07.09.2020 um 13:09 Uhr
Bei der Finanzierung von Weiterbildungen hat der AG einen gewissen Spielraum: Er kann die Kosten für die Kurse übernehmen Er kann Kosten für Fahrt, Unterkunft oder Verpflegung übernehmen Er kann die Mitarbeitenden für die Zeit der Weiterbildung freistellen Dass er das eine tut muss nicht bedeuten, dass er das andere auch tut. Es ist also völlig legal, dass unbezahlter Urlaub oder Erholungsurlaub eingebracht wird. Es ist ebenso legal das Zeitkonto der Mitarbeitenden zu belasten, so dass die fehlenden Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. In diesem Fall ist allerdings das Gehalt weiter zu bezahlen. Natürlich kann auch eine Mischform gewählt werden. Auf jeden Fall ist es empfehlenswert solche Regelungen in einer Vereinbarung festzuhalten. Ich würde erstmal empfehlen die Vereinbarung die es in diesem Fall ja offensichtlich gibt sehr gründlich zu lesen um sicher zu sein, dass keine Missverständnisse vorliegen. Was das angeht, da habe ich schon einige Erfahrungen gemacht.
08.09.2020 um 11:47 Uhr
Hallo,
vielen Dank schon einmal für Euer Feedback. Ein Zusatz möchte ich noch beifügen. Ich hatte den Handelsfachwirten gefragt: Wie meint der AG, dass Du Deine Minusstunden wieder aufholst?
Antwort: Er hat einen Vertrag mit nur 125 Std. unterschrieben (normal sind 163 Std.), deshalb meint der AG dass er so seine Minusstunden aufholen kann ohne Probleme. Dies verstehe ich als BR auch noch, aber trotzdem erbringt der AN (Handelsfachwirt) ja eine Leistung (Blockunterricht) und wird keinen Lohn erhalten. Dies kann doch nicht rechtens sein, oder?
Übrigens hat er einen Vertrag mit nur 125 Std. aufgesetzt, um die anderen Handelsfachwirte nicht schlechter zu stellen. Diese arbeiten 163 Std. und bekommen den selben Lohn. (1250,- Euro)
Ebenso begründet es der AG damit, dass er die anderen Handelsfachwirte nicht schlechter stellen will und da es sich um eine Fortbildung handelt, muss er Mindestlohn (10,- Euro ) zahlen.
Jetzt ist für mich als BR die Frage: Was macht mehr Sinn: Gegen den AG zu stinken und darauf zu pochen, die Stunden zu entlohnen?!?! oder Alles so lassen wie es ist, da die neuen Handelsfachwirte nur 125 Std. arbeiten, statt 163 Std. (38 Std. im Monat Geschenkt).
Was meint Ihr?
Gruß Hansen
08.09.2020 um 12:37 Uhr
das muss man dann insgesamt mal durchrechnen.
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