Arbeiten vor Fortbildungsbeginn und nach Fortbildungsende
Hallo,
für zwei BRM steht jetzt eine Fortbildung an. Beginn der Fortbildung ist am ersten Tag 13:30 Uhr und am letzten Tag endet die Fortbildung um 12:00 Uhr. Die Fortbildung findet in der gleichen Stadt statt. Jetzt will der Arbeitgeber, dass die Kollegen je einen Urlaubstag einreichen, oder vor bzw. nach der Fortbildung zur Arbeit kommen.
Gibt es für solche Fälle Regelungen? Ich konnte nichts konkretes finden, muss aber was handfestes in der Hand haben, um mit dem Arbeitgeber zu sprechen.
Community-Antworten (8)
13.01.2011 um 19:08 Uhr
sollen der AG für diese beiden Tage wohl die volle AZ anerkennen? Die Schulung dauert doch nicht den ganzen Tag....
13.01.2011 um 19:12 Uhr
Hallo das mit dem urlaub kannst du knicken,seminare sind arbeitszeit die du schriftlich belegen mußt,mit anfang und ende. du mußt von zu hause RECHTZEITIG am seminarort eintreffen,essen und dann gestärkt dein seminar durchführen. am ende wird nach dem mittagessen und dem gedankenaustausch mit den anderen seminarmitgliedern gegen 14oo Uhrist dann schluß. Der BR hat dem Arbeitgeber nur mitzuteilen wann das seminar stattfinder danach berufst du dich auf den §37 Abs7
hallo .ich empfehle euch dringend das Buch Betriebverfassungsgesetz Basiskommentar vom bunde verlag zu bestellen.für jedes betribsratmitglied. der Arbeitgeber muß die bücher bezahlen. §40 BetrVG
gruß Günter
viel spaß beim seminar
14.01.2011 um 09:27 Uhr
@günter
Wieso der §37 (7) BetrVG?? Der spricht von 3 Wochen Anspruch auf Freistellung für die gesamte Amtszeit?? Oemchen hat nichts davon geschrieben, wieviel davon er bereits genommen hat. Ausserdem ist da nichts zu den Zeiten geregelt.
Fitting schreibt dazu §37 Rn 182 "Liegt die Erforderlichkeit der Schulung vor, hat der AN Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das ihm zustünde, wenn er - statt an der Schulung teilgenommen zu haben - im Betrieb weitergearbeitet hätte. [...] Es gilt das Lohnausfallprinzip"
Wenn der MA rechtzeitig beim Seminar einzutreffen hat (ist ja in der gleichen Stadt wie der Arbeitsort), dann denke ich auch, daß der AN/BRM zumindest vormittags noch arbeiten sollte. Am letzten Tag nicht, denn inklusive Essen und Gedankenaustausch,danach Rückfahrt, wie günter schreibt, ist der Tag IMHO aufgebraucht.
14.01.2011 um 10:09 Uhr
@all Man muss sich bei den Antworten schon noch einmal fragen, ob Euch der feine Unterschied zwischen Fortbildungen nach § 37 Abs. 7 und Fortbildungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG geläufig ist.
Ich hoffe noch...
14.01.2011 um 10:19 Uhr
Die beiden BRM hatten noch keine Fortbildung für Betriebsräte.
Wäre die Fortbildung außerhalb des Ortes ist ja ganz klar, das vorher bzw, nachher nicht gearbeitet werden kann.
Aber wenn die BRM vor der Fortbildung arbeiten müssen, ist die Konzentration bei der Fortbildung nicht mehr gegeben.
Allerdings muss ich meien Argumentation auf Gesetzte stützen, da Vernunft nicht hilft.
14.01.2011 um 10:24 Uhr
@Ulrik: IMHO reicht nicht - sondern die tatsächlichen Gegebenheiten. Und bei einem Seminar in der selben Stadt könnte es auch am Freitag noch für 2 oder 3 Stunden Arbeit nach dem Seminar reichen. Hieß bei mir mal: 08:30 Uhr Anreise 09:00 - 12:00 Seminar 12:00 - 12:30 Mittagspause 12:30 - 13:00 Nachbesprechung + Gedankenaustausch (fanden die Teilnehmer dann wohl nicht nötig) 13:30 Uhr back@work Und da freitags bei uns bis 16:30 gearbeitet wird... noch 3 Stunden arbeiten oder Gleitzeit
@oemchen: Warum soll Dein Chef 8 Stunden bezahlen, wenn Du nur 5 oder 6 Stunden seminarbedingt fehlst?
14.01.2011 um 10:28 Uhr
@Oemchen Reicht Dir auch das BAG? http://www.waf-seminar.de/haeufig-gestellte-fragen#7
14.01.2011 um 11:01 Uhr
@Petrus
klar, wenn kein Gedankenaustausch stattfindet, dann auch nach dem Seminar noch ran ans Werk :-)
LG
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