W.A.F. LogoSeminare

Muss der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz während der Elternzeit nachbesetzen?

M
Maxmaus
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen zusammen! Arbeitsplatz A wird durch Mitarbeiterin F. besetzt. Nun geht Mitarbeiterin F. für 1 Jahr in die Elternzeit. Der Arbeitgeber besetzt Arbeitsplatz A nicht nach für die Zeit der Abwesenheit von Mitarbeiterin F. Stattdessen verteilt er die Arbeit von Mitarbeitern F. auf die Schultern der Kolleginnen und Kollegen. Super Geschäft für den Arbeitgeber, der ja die Kosten für Mitarbeiterin F. spart, aber die Arbeit trotzdem von den verbliebenen Kollegen und Kolleginnen verrichten lässt. Die stöhnen zwar wegen dem Arbeitsdruck, doch wie kann ihnen hier der BR helfen? Verantwortliche Vorgesetzte sitzen im Ausland. Hiesiger Betrieb ist eine GmbH mit deutscher Leitung.

1.79705

Community-Antworten (5)

N
Nubbel

22.10.2013 um 11:33 Uhr

ihr solltet die belastungs- und gefährdungsbeurteilung für diese arbeitsplätze überarbeiten und keine Überstunden genehmigen

G
gironimo

22.10.2013 um 11:37 Uhr

Der BR könnte Aufklärungsarbeit betreiben. Wenn die verbleibenden Kollegen es mit sich machen lassen !!! Nicht nur das sie selbst unter dem Druck in Stress geraten; sie beweisen auch, dass es mit einer Person weniger geht. Die Folgen für die Dauer kann man sich ausmalen.

Macht es den Kollegen klar, dass es nicht ihre Verantwortung ist, wenn Arbeit liegen bleibt. Das ist allein Sache des AG - egal wo er sitzt. Aber allein wenn die Arbeit nicht zu schaffen ist, wird jemand eingestellt.

Der BR sollte zudem penibel auf die Einhaltung der Arbeitszeiten achten und Mehrarbeit die Zustimmung verweigern.

C
Charlys

22.10.2013 um 11:38 Uhr

Weiter solltet ihr prüfen, ergibt sich durch die Umverteilung drr Arbeit für diese Koll eine faktische Versetzung, wegen der neuen zusätzlichen Arbeit und keine Mehrarbeit genehmigen und auf die Einhaltung der Pausen achten.

M
Maxmaus

22.10.2013 um 12:49 Uhr

Vielen Dank Nubbel, gironimo und Charlys! D.h. gesetzlich können wir den Arbeitgeber nicht dazu bekommen, die Stelle für die Zeit der Elternzeit nachzubesetzen? Wir können nur indirekt durch Überwachung der Arbeitszeiten Druck aufbauen? Beste Grüße!

G
gironimo

22.10.2013 um 17:24 Uhr

so ist es. Stärkt den Rücken der betroffenen Kollegen.

Ihre Antwort