Überstunden Monteure
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
unsere GF möchte Aufgrund notwendiger Kostenreduktionsmaßnahmen die Entgeldregelung zu Überstunden im Bereich Aussendienst neu regeln.
Istzustand: Gleitzeitrahmen -150/+100 sämtliche Überstunden/ Mehrarbeit werden im Folgemonat zzgl. Zuschläge ausbezahlt. Ausbezahlt wird ab plus 100 Std.
Sollzustand: GF möchte Überstunden 1malig im Folgejahr ausbezahlen. Gleitzeitrahmen soll auf -50/+150 geändert werden. Stunden werden insolvenzversichert. Befristung auf 12-18 Monate (steht noch in der Diskussion).
Unsere bedenken sind, dass über den Gleitzeitrahmen es zukünftig so gesteuert wird dass es keine bezahlten Überstunden mehr geben wird. Man tauscht einfach den Monteur aus und lässt in Zuhause die Zeit abbummeln.
GF möchte dass wir einen Alternativvorschlag vorbringen. Hätte mir jemand von Euch da draussen einen Vorschlag wie wir das Thema eventuell noch anders sprich ertäglicher für unsere Monteure gestallten könnten. Die Leute haben natürlich in der Vergangenhheit mit dem zusätzlichen Geld geplant!
Vielleicht hätte mir jemand eine dem Thema ähnliche Betriebsvereinbarung??
Danke für Eure Gedanken und Ideen dazu.
Viele Grüße Beärle
Community-Antworten (2)
19.10.2013 um 12:50 Uhr
Ich gehe mal davon aus, dass Eure BV so gefasst ist, dass nicht Dinge, die dem Tarifvorbehalt unterliegen (§ 77 Abs. 3 BetrVG; Überstundenzuschläge, Aussagen zum Ausgleich von Überstunden im Tarifvertrag) berührt werden.
Die Frage, die sich stellt, habt Ihr nun eine Gleitzeitregelung oder eine Kapovaz. Wenn der AG durch Arbeitsanweisungen auch direkten Einfluss auf die Arbeitszeiten hat, gehe ich eher von einer kapazitätsorientierten Arbeitszeit aus. Entsprechend unterschiedlich müssen auch die Regelungen sein.
Den Monteur einfach zu Hause lassen und Zeit pflichtgemäß abbummeln lassen, kann in einer Gleitzeitregelung eigentlich nicht sein.
Ich empfehle Euch, Euch über das Thema Arbeitszeit im Außendienst umfassend zu informieren; vielleicht in einem Inhouseseminar mit Workshop Charakter einen eigenen - komplett überarbeiteten - Verhandlungsentwurf einer BV zu erarbeiten.
Es muss klar getrennt und geregelt werden: Arbeitszeiten, die der AN durch eigene Gestaltung der Arbeit Plus und Minus machen kann und "angeordnete" Arbeits-/Ausgleichszeiten. Der BR sollte in dieser BV nicht alle Rechte des Eingreifens aus der Hand geben.
19.10.2013 um 12:33 Uhr
Nutzung des Gleitzeitrahmens und Mehrarbeit/Überstunden sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. Nutzung des Gleitzeutrahmens erfolgt im Rahmen der BV ohne Mitbestimmung. Mehrarbeit/Überstunden nur unter Beachtung der MB. Also liegt es hier am BR zum eiben es in der BV richtig und klar zu regeln und bei Mehrarbeit/Überstunden auf die MB zu achten und ggf zu handeln bei Verstoß. Wenn ein AG längeres über die tägl. Arbeitszeit lt. ArbV/TV hinaus fordert ist es der MB unterliegende Mehrarbeit/Überstunden. Mehrarbeit/Überstunden unterliegen immer der MB, egal ob angeordnet oder nur geduldet. Betreffend gedultetem längerem arbeiten im Rahmen der Gleitzeit BV kann man in der BV regeln, dass solches FREIWILLIG erfolgen kann ohne das due MB erfolgen muss. Docheben hur freiwillig und nicht auf Verlangen oder Anordnung des AG auch nicht des Vorgesetzten.
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