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Stundenänderung ohne Änderungsvertrag

W
Wicky
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir sind ein frischer Betriebsrat! Und es geht schon richtig rund bei uns. Wir haben eine Mitarbeiterin die seit Juni 2013 bei uns als Reinigunskraft tätig ist, erst sollte sie für 2 Stunden büroräume reinigen, dann mitte Juni kam der Objektleiter und fragte sie ob sie zusätlich den tages dienst von 4,5 Stunden über nehmen möchte, dies hat sie mit freude gemacht, nun läuft sie schon seit juni ihren änderungsvertrga hinterher leider ohne erfolg, doch ich muss dazu sagen das einen gab den hat sie aber nicht unterschrieben da der AG dort ihr auf der abend stelle und dem Tagesdienst je 0,5 Stunden abgezogen hat, dieser Änderungsvertrag war auch vorher nicht mit uns abgesprochen!

Nun kommt der AG und sagt da die dame un Krank war anfang Oktober würde sie auch nur ihre Vertraglichen Stunden bekommen ist das so richtig ?

Ich meine ich habe mal im BetrVG gelessen das wenn man länger als 1 monaat diese stelle macht muss der Ag sie normal fortzahlen im Krankheitsfall oder im Urlaub!

Denn es ist nicht ihr verschulden wenn der AG es in 3 Monaten nicht schaft ein änderungsvertrag zu machen so wie sie doch regular arbeitet!

könnt ihr mir helfen bitte.

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Community-Antworten (2)

A
Aidan

18.10.2013 um 12:06 Uhr

Erstmal holzklopf dass ihr euch der Sache stellt und hoffentlich durchhaltet. :-)

Die Situation ist ein ziemlicher Verhau und auch sonst wurden hier bereits auf beiden Seiten Fehler gemacht bzw. zumindest Versäumnisse begangen. Zunächst einmal hätte man euch bei der Änderung des Arbeitsvertrages auf der Basis § 99 BetrVG (personelle Einzelmaßnahme) mitbestimmen lassen müssen. Dass der Arbeitgeber euch da nicht korrekt beteiligt hat, ermöglicht euch theoretisch die Erwirkung eines allgemeinen Unterlassungsanspruches (wenn er es nochmal so macht, dann kostet ihn das jedesmal 10.000 Euro) - zumindest ist das das hierfür vorgesehene Druckmittel um den Arbeitgeber zur Zusammenarbeit oder wenigstens zum Dialog zu zwingen. Einfacher wirds auf dieser Tour allerdings auch nicht und ich geh mal davon aus, dass eigentlich niemand etwas gegen die Höherstufung hat, die man auf diese Art erstmal erfolgreich verhindern kann.

Jeder Arbeitnehmer hat spätestens nach einem Monat Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag (oder dessen Änderung), siehe § 2 Nachweisgesetz. Die Ansprüche, die sich bei einer Krankmeldung oder Ähnlichem ergeben, sind widerum einklagbar, müssten dann bewiesen werden, ob tatsächlich neue Bedingungen gegolten haben (Stechkarte?). Hierbei handelt es sich um Individualrecht, der Betriebsrat kann hier sicher beratend helfen, handeln kann er allerdings nicht wirklich außer bei den Gesprächen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dabei zu sein. Auch hier verbessert sich das Klima zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrat höchstwahrscheinlich nicht.

Ich schlage vor, dass ihr den Arbeitgeber in einem sachlichen entspannten Gespräch darauf aufmerksam macht, dass schmerzhafte (teure) rechtliche Schritte möglich sind, wenn er die Mitbestimmung weiterhin verweigert (siehe oben). Auf dieser Basis sollte er dann wenigstens bereit sein, die neuen Bedingungen der Kollegin mit euch zu diskutieren und schriftlich zu fixieren um in Zukunft eine faire Behandlung zu ermöglichen.

Das wäre jetzt meine Meinung dazu.

Und der obligatorische Tipp, Schulungen zu diesem Grundlagenthema zu besuchen, darf natürlich auch nicht fehlen. ;-)

G
gironimo

18.10.2013 um 12:14 Uhr

Man kann wahrscheinlich davon ausgehen, dass durch Angebot des Arbeitgebers und Annahme durch den Arbeitnehmer der Vertrag einvernehmlich geändert wurde (konkludentes Handeln). Natürlich kommt es dann auch darauf an, was genau gesprochen wurde usw.

Eine Schriftform zum Instandekommen eines neuen Arbeitsvertrages bedarf es nicht. Bildlich gesprochen bedarf es nur des klassischen Handschlags.

Ist der BR eigentlich gehört worden (immerhin ist bei einer Änderung von 2 auf 6,5 Std. der BR zu hören , § 99 BetrVG)? Wenn es hier Probleme gab, sollte der BR sich vor die Kollegin stellen und seine Rechte einfordern. Vielleicht bewegt Ihr den AG damit schon zum korrekten Handeln.

Die Kollegin kann natürlich den Rechtsweg beschreiten. Ob es für sie der richtige Weg ist sei dahingestellt. Sie sollte aber zumindest Ihre Ansprüche schriftlich geltend machen. Da könnt/müsst Ihr der Kollegin vielleicht ein wenig helfen.

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