Hallo, wir sind ein frischer Betriebsrat!
Und es geht schon richtig rund bei uns.
Wir haben eine Mitarbeiterin die seit Juni 2013 bei uns als Reinigunskraft tätig ist, erst sollte sie für 2 Stunden büroräume reinigen, dann mitte Juni kam der Objektleiter und fragte sie ob sie zusätlich den tages dienst von 4,5 Stunden über nehmen möchte, dies hat sie mit freude gemacht, nun läuft sie schon seit juni ihren änderungsvertrga hinterher leider ohne erfolg, doch ich muss dazu sagen das einen gab den hat sie aber nicht unterschrieben da der AG dort ihr auf der abend stelle und dem Tagesdienst je 0,5 Stunden abgezogen hat, dieser Änderungsvertrag war auch vorher nicht mit uns abgesprochen!

Nun kommt der AG und sagt da die dame un Krank war anfang Oktober würde sie auch nur ihre Vertraglichen Stunden bekommen ist das so richtig ?

Ich meine ich habe mal im BetrVG gelessen das wenn man länger als 1 monaat diese stelle macht muss der Ag sie normal fortzahlen im Krankheitsfall oder im Urlaub!

Denn es ist nicht ihr verschulden wenn der AG es in 3 Monaten nicht schaft ein änderungsvertrag zu machen so wie sie doch regular arbeitet!

könnt ihr mir helfen bitte.