W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankheit während der Ausgleichstage für Wochenendarbeit

D
Dnilreg
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind eine Einrichrung, in der regelmäßig Wochenendarbeit verrichtet wird, für die es dann Ausgleichstage in der Woche gibt. Wierd ein Arbeitnehmer in den Ausgleichstagen krank, erhält er dann diese freien Tage nach?

1.81104

Community-Antworten (4)

C
Charlys

16.10.2013 um 20:01 Uhr

Wird ein AN an einem Dienstplanfreuen Tag krank hat er Pech

A
AlterMann

16.10.2013 um 21:33 Uhr

Wenn ein AN an einem (arbeitsfreien) Wochenende krak wird, hat er ja auch Pech gehabt. Anders ist das aber in TVen oft bei geplantem Überstundenausgleich.

C
Charlys

16.10.2013 um 22:00 Uhr

AlterMann, aber auch wenn ein AN Überstundenabbau beantragt hat und der AG diesem stattgegeben hat hst der AN Pech wenn er dann krank wird. Auch dann gilt krankmim frei = Pech

K
Kölner

16.10.2013 um 22:18 Uhr

Vielleicht sollte man noch fragen, ob es einen TV gibt... ...dann sind solche Antworten nämlich schnell flüssig, überflüssig und überholt!

Ihre Antwort