Respektloses Verhalten Vorstandsmitglied
Unser BR besteht seit dem 11.01.2016. Es geht um Wochenendarbeit, von derer der BR durch "Zufall" Kenntnis genommen hat.
Im Rahmen der Übergabe eines Beschlusses zum Thema "Wochenendarbeit" an den Vorstandsvorsitzenden hat dieser gegenüber dem BR-Vorsitzenden sowie einem weiteren BR-Mitglied mündlich die in dem Schreiben genannten Mitarbeiter als "Vollidioten" betitelt, á la "welche Vollidioten" seine angeordnete Wochenendarbeit beim BR verpetzen"...
Ist es möglich, dem Vorstandsvorsitzenden aufgrund seines respektlosen Verhaltens eine Abmahnung o.ä. zu erteilen?
Lieben Dank im Voraus.
NACHTRAG: JA, es handelt sich um den Vorstandsvorsitzenden einer AG (Softwarefirma), welcher absolut respektlos sich gegenüber seinen Mitarbeitern verhält (immer wieder). Die beiden BR-Kollegen haben während der persönlichen Übergabe des Beschlusses ihm auch direkt seine Ausdrucksweise "Vollidioten" vorgehalten und um mehr Respekt gebeten.
Gibt es irgendeine andere "Erziehungsmethode"??
Community-Antworten (8)
07.11.2016 um 20:05 Uhr
Ja natürlich, ist aber vollkommen sinnlos.
07.11.2016 um 23:35 Uhr
Der wird es amüsiert zur Kenntnis nehmen. Außerdem rechtlich völlig unerheblich
08.11.2016 um 08:26 Uhr
Dem Vorstandsvorsitzenden?? Wow!
08.11.2016 um 09:04 Uhr
Was ich deutlich bedenklicher finde ist, dass Euer Vorstandsvorsitzender offenbar bewußt hinter eurem Rücken Wochenendarbeit angesetzt hat.
Gerade bei neu gegründeten BRs gibt es häufig mal Probleme in der Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung. Auch die müssen das erstmal lernen.
Wenn ihr hier jetzt eine "Abmahnung" aussprechen wollt wird das sicherlich einer zukünftigen Zusammenarbeit nicht sonderlich förderlich sein.
08.11.2016 um 10:42 Uhr
Nur nochmal für mein Verständnis: wirklich der Vorstandsvorsitzende? (Vorstandsvorsitzende ist in der Wirtschaft der Vorsitzenden des Vorstandes einer Aktiengesellschaft)
08.11.2016 um 10:45 Uhr
titapropper,
z.B. haben auch Vereine einen Vorstand...
Ansonsten: Auf solch eine Bemerkung muss man gleich reagieren, oder gar nicht.
08.11.2016 um 10:48 Uhr
Zitat Pjöööng: Ansonsten: Auf solch eine Bemerkung muss man gleich reagieren, oder gar nicht.
Jawolllll das find ich auch!
09.11.2016 um 12:18 Uhr
Aber bitte nicht mit einer Abmahnung. Das ist wie die betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung an das BR Gremium. Da schmunzeln die Gremien doch auch drüber
Ich würde eine wirklich passende Antwort geben. Man kann dem AG auch androhen, dass sein Verhalten öffentlich gemacht wird. Als Vorstandsvorsitzenden würde ich mir schon überlegen, ob ich dieses Bild abgeben will
Verwandte Themen
Gesamter Betriebsrat mobbt Leitungskraft
ÄlterIn unserem Geschäft hat der Betriebsratsvorsitzende in seiner Position als einfacher Arbeitnehmer mit der Leitungskraft Probleme. Er nutzt seine Position aus, um Vorteile hieraus zu ziehen. Der Leitun
Betriebsratsgründung beim Firmenanschluss einer holding AG
ÄlterWir haben heute erfahren , das unser Betrieb zu 100% einer Holding AG angehört. Unser GF ist gleichzeitig Vorstandsmitglied der Holding. Heute sagte man uns, das es eine Vorstandsentscheidung sei, d
Wahl Stimmabgabe
ÄlterHallo, bei uns war Dienstag die öffentliche Auszählung. Dabei habe ich festgestellt das das bei der briefwahl in dem Briefumschlag 2 Zettel waren, einmal die unterschriebene Willenserklärung und der S
Vor Betriebsratswahl Arbeitnehmer zu ver.di-Beitritt auffordern?
ÄlterGuten Tag! Ich habe mich dazu entschlossen, in absehbarer Zukunft den Schritt zu tun und eine Betriebsratswahl in unserer Firma zu organisieren, derzeit hat unsere Firma noch keinen BR. Nun habe ich i
Verliert Vorstandsmitglied eines Vereins seine Mitgliedschaft im Betriebsrat
ÄlterIn unserem gemeinnützigen Verein mit über 700 Mitarbeiter wurde im August der stellvertretende Vorsitzende in den Vorstand des Vereins gewählt. Verliert er damit automatisch seine Mitgliedschaft im Be