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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaub die 2.

N
nezzo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , wir bei uns in BR haben das Problem, das wir nicht wissen ob wir der Auszahlung von Urlaub genehmingen sollen oder nicht, Und ob das rechtlich überhaupt möglich ist. Es sind in unserer Werkstatt (10 Leute) noch bis zu 113 Urlaubstage zu nehmen. Das funktioniert in den restlichen 2 1/2 Monaten nicht. Die Problematik hierbei ist , das es in der Werkstatt in diesem Jahr bereits zu über 200 Krankheitstagen gekommen ist. Die GL kam auf die Idee, zumindest einen Teil des Urlaubs auszuzahlen. Meine Frage ist nun ob es überhaupt möglich ist , das der Urlaub ausgezahlt wird.

"Danke für die Hinweise,die ich gestern schon bekommen habe. Nur habe ich gestern mit unserer GL gesprochen. Diese möchte den Urlaub bis zum 31.12.2013 genommen haben. Sie wird es nicht zulassen , das der Urlaub mit ins nächste Jahr genommen wird. Was mache ich als BR denn dann. Das Problem ist das wir ein internationaler Konzern sind und die Chef´s unseres GL in Übersee sitzen. Alles muß von drübenr abgesegnet werden. Die Frage ist jetzt: DArf die GL den Urlaub verfallen lassen wenn er nicht bis zum 31.12 genommen wird?

Gruß Oliver

1.33305

Community-Antworten (5)

C
Charlys

15.10.2013 um 12:15 Uhr

Der AG ......MUSS .... die Urlaubsnahme ermöglichen. Wenn es aus BETRIEBLICHEN Gründen in diesem Urlaubsjahr (muss ggf nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen) zu nehmen, so .....MUSS .... er übertragen werden. Wenn es Probleme mit der GL/GF gibt ruft setzveine Einigungstelle ein. Also fasst Beschlüsse auch für anwaltliche Unterstützung.

G
gironimo

15.10.2013 um 12:39 Uhr

Diese möchte den Urlaub bis zum 31.12.2013 genommen haben<

Na dann soll sie den Urlaub doch genehmigen. Es liegt nicht in der Verantwortung der AN, wenn es unter diesen Voraussetzungen in dem Bereich wegen Personalengpässen nicht rund läuft.

Sollte trotzdem ein Urlaubsantrag nicht genehmigt werden, muss übertragen werden. Sollte es bei der Lage des Urlaubs Differenzen geben ("... das geht jetzt nicht, weil Meyer und Müller schon Urlaub machen..."), denkt daran, dass Ihr auch im strittigen Einzelfall Mitbestimmung habt.

Sollte ein AN trotz alledem in diesem Jahr seinen Resturlaub nicht bekommen, sollte er ihn dennoch schriftlich geltend machen.

Ihr solltet zudem dem AG deutlich machen, dass das Problem hausgemacht ist und daher nicht auf dem Rücken der AN ausgetragen werden kann. Macht klar, dass Ihr nicht im gleichen Umfang, wie AN nun auf Gedeih und Verderb Urlaub nehmen müssen, Überstunden für den Rest genehmigen werdet. Der AG hat für das nötige Personal zu sorgen.

Und außerdem - selbst wenn die Mutter im Ausland sitzt. Euer Betrieb ist in Deutschland. Welche Probleme der AG damit hat, der Zentrale deutsches Recht zu erklären, kann nicht Euer Problem sein. Vielleicht helft Ihr der Geschäftsleitung sogar, wenn Ihr auf das Recht besteht.

P
Pjöööng

15.10.2013 um 12:45 Uhr

Zitat (nezzo): "Aber was ist wenn der AG der Übernahme ins nächste Jahr nicht zustimmt und den Urlaub verfallen läßt. Wie reagiere ich als BR den dann."

Irgendwie scheint mir hier ein wichtiger Schritt zu fehlen...

Es ist nicht Aufgabe des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer zwangsweise in Urlaub zu schicken. Die Initiative zur Urlaubserteilung hat von den Arbeitnehmern auszugehen. Falls die Arbeitnehmer, quasi aus vorauseilendem Gehorsam, ihren Urlaub erst gar nicht beantragen, dann besteht für den Arbeitgeber auch keine Notwendigkeit, Urlaub zu erteilen. Da der Urlaub dann auch nicht aus dringenden betrieblichen Belangen nicht gewährt wird, besteht dann auch kein Anspruch auf Übertragung.

Insofern kann man den Arbeitnehmern nur dringendst anraten, den Urlaub zu beantragen!

Es gibt übrigens auch einen rechtlich machbaren Weg, eine Auszahlung des Urlaubs während eines laufenden Arbeitsverhältnisses zu bewirken. Dazu ist es lediglich notwendig, den Urlaubsanspruch in einen Anspruch auf Schadenersatz zu wandeln... Ob ich das als Betriebsrat allerdings unterstützen würde?

G
ganther

15.10.2013 um 12:49 Uhr

wichtig ist, dass der MA den Urlaub beantragt für das Jahr 2013. Denn sonst verfällt er wirklich zum Ende des Jahres. wenn der AG dann einzelnen AN den Urlaub verweigert ist zum einen der BR ggf. mit im Boot zum anderen ist dann die Möglichkeit der *Übertragung gegeben

A
Autsch

15.10.2013 um 13:53 Uhr

Lese ich das Richtig? Bis zu 113 Tage Urlaub. Meinst du gesamt für die Abteilung oder einzelne Kollegen? Bei einzelne Kollegen, wie geht das denn?

Ansonsten kann ich auch nur dazu sagen. Damit der urlaub für 2013 nicht verfällt schreibt einfach eure Urlaubsanträge und dann ist ja gie GL am Zug. Sagt die dann das es nicht geht den Urlaub zu nehmen dann muss er Übertragen werden. Wie das mit der personalplanung dann aussieht ist nicht euer problem.

Und wenn ich dann noch lese das es in der Werkstatt schon zu über 200 Krankheitstagen gekommen frage ich mich wie das wohl zusammen hängen könnte. Dies ist doch eine schöne grundlage für ein gespräch mit der GL zum Thema Urlaubsplanung. Würde einfach mal in den raum stellen das die Kollegen auch mal Erholungsphasen im Jahr brauchen um dann auch krankheitstagen vorzubeugen. Eventuell schonmal was von Bourn Out gehört oder phsyschischen Belastungen durch Arbeit.

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