Frage zur Wahlberechtigung
Hallo zusammen, wir haben eine Frage zur Wahlberechtigung der Arbeitnehmer.
Unser Wohnungsunternehmen hat 16 Mitarbeiter, die in der Verwaltung arbeiten und ein festes Angestelltenverhältnis haben. Weiterhin haben wir zwei Gruppen von Hauswarten, die im Rahmen eine geringfügigen Beschäftigung angestellt sind.
Die eine Gruppe (ca. 30) erhält monatlich einen vereinbarten Betrag ausgezahlt. Die andere Gruppe (ca. 50) erhält monatlich eine Mietvergünstigung von bis zu 90 €.
Kann uns jemand sagen, welche Mitarbeitergruppen wahlberechtigt sind? Kann man das eventuell teilen in Verwaltung und Hauswarte.
Sind alle Mitarbeitergruppen dann auch wählbar? Das heißt, setzt sich der Betriebsrat dann aus ca. 5 Personen (abhängig von der genauen Anzahl der Hauswarte) zusammen?
Über eine schnelle Antwort würden wir uns freuen.
Gruß
Community-Antworten (1)
08.10.2009 um 10:10 Uhr
@ Siedlung, auch geringfügig Beschäftigte sind wahlberechtigt und wählen zusammen mit den Angestellten. Siehe auch § 5 BetrVG und die Kommentare dazu.
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