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Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

M
Muschelschubser
Jul 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

es gibt ein Thema das für die meisten unserer BRM (so auch für mich) Neuland ist.

Es häufen sich gerade abteilungsübergreifend gesundheitliche Probleme wie Kreislaufkollaps, Tinnitus, Hörsturz oder wiederkehrende Migräne, was theoretisch alles psychosomatische Gründe haben könnte. Wir sind kaufmännisch tätig, und es betrifft sowohl Vertriebsarbeitsplätze als auch Backoffice-Arbeitsplätze. Die Führung auf Abteilungsebene wird zum Teil als durchaus autoritär beschrieben, die Personaldecke ist dünn.

Lange Rede, kurzer Sinn: Im BR reift angesichts der jüngsten Krankenstände der Entschluss, die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung zu forcieren.

Nur: welche Möglichkeit haben wir hier als BR? Ich sehe ja grundsätzlich den AG gem. ArbSchG in der Verantwortung.

  • Können wir ihn als BR zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung auffordern?
  • sollten wir von unserem Initiativrecht Gebrauch machen, und eine Art Fragebogen in den Ring werfen, der unseren Vorstellungen entspricht?
  • sind Betriebsarzt, BG und/oder Fachkraft für Arbeitssicherheit einzubinden?

Sorry wenn die Fragen etwas blöd daher kommen, aber wir sind bei diesem Thema noch ziemlich unbeleckt, da der BR mit der letzten Wahl auch deutlich verjüngt wurde.

Wir möchten erreichen, dass die Arbeitsbedingungen, die Auslastung und der Druck hinterfragt werden und nicht einfach nur die AU-Bescheinigungen ohne zu hinterfragen gelocht und abgeheftet werden.

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Community-Antworten (2)

R
rtjum

07.07.2022 um 14:07 Uhr

Hallo ja ihr könnt den AG auffordern diese zu machen, er ist ja auch gesetzlich dazu verpflichtet. Hütet euch vor eigenen Fragebögen, das gibt nur pseudowissenschaftliches Gelaber denn, ich mag mich irren, keiner von Euch ist in diesen ganzen Dingen ausgebildet. Es gibt verschiedene Methoden am Markt, bei uns z.B. COPSOQ. Betriebsarzt und SiFa sollten auf jeden Fall dazu, BG wenn der AK komplett zickt.

G
ganther

07.07.2022 um 16:01 Uhr

die GFB unterliegt hinsichtlich der Definition des Verfahrens der Mitbestimmung. Daher würde ich den AG auffordern in Verhandlungen zu einer GFB zu treten. Das ist aber dann eine GFB zu physischen und psychischen Belastungen. Ich würde mir auf jeden Fall Sachverständige dafür suchen. Auf der einen Seite einen RA und einen Sachverständigen für das Verfahren

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