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Gefährdungsbeurteilung - Psychische Belastung ermitteln

W
wieso
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

der BR möchte gerne die psychische Belastung ermitteln. Der Fragebogen soll durch den Betriebsarzt ausgewertet und bei der nächsten ASA Sitzung besprochen werden.

Muss die Ermittlung zuvor mit dem Arbeitgeber besprochen und von diesem abgesegnet werden oder reicht ein BR Beschluss? Es werden ja auch Kosten für die Auswertung entstehen.

Wenn dann tatsächlich eine psychische Belastung festgestellt wird, wie geht es dann weiter? Kann der BR dann wirklich was ausrichten, sodass sich was ändert?

Wie wäre vorzugehen?

VG wieso

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Community-Antworten (2)

B
Belveda

06.10.2017 um 13:21 Uhr

Moin, eigentlich müsste euer AG die Gefährdungsbeurteilung machen (§ 5 Abs. 3 ArbSchG): "Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind." Habt ihr mal angefragt, wieso da von Seiten des AG nichts passiert?

S
samira

06.10.2017 um 15:09 Uhr

Der BR fragt nicht und der Arzt wertet nicht aus. Wenn Ihr die Belastung kennen lernen wollt, fordert den AG auf eine Belastungsanalyse durchzuführen und einigt euch mit dem AG auf einen Spezialisten, der sich mit der Materie auskennt.

Wie es weitergehen muss, steht ja dann im § 6 ArbSchG

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