Hallo zusammen,

eine Frage zum Thema psychische Belastungen:

Die Gefährdungsbeurteilung auch von psychischen Belastungen ist ja seit 2013 im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben. Meines Wissens sollte der Arbeitgeber bis Ende 2015 damit "begonnen" haben. Was heißt das jedoch konkret?

In unserem Fall (wir sind ein Unternehmen, das Teil einer großen Gruppe ist) wurde lediglich auf Konzernebene mit einer Gefährdungsbeurteilung begonnen, allerdings in einem ganz anderen Unternehmen, was mit unserem nicht vergleichbar ist. Abgesehen davon hat man hier auch erst einmal nur die physischen Belastungen erfasst, am Thema "psychische Belastungen" ist man "dran" und will dann später die Methode auf alle Unternehmen der Gruppe übertragen. Entsprechend werden wir als Betriebsrat hingehalten, es gibt keine Bereitschaft, das Thema individuell für unser Unternehmen anzugehen bzw. uns frühzeitig bei der Auswahl von Verfahren/Anbieter einzubinden. Der Zeitpunkt "Ende Dezember" ist natürlich jetzt schon längst überschritten.

Kann mir jemand sagen, ob das rechtens ist? Müssen wir tatsächlich warten, bis auf Konzernebene etwas "fertig" ist und es dann akzeptieren, ob es zu uns passt oder nicht? Wie könnten wir hier vorgehen, bleibt nur der Weg über einen Anwalt?

Vielen Dank!