Erstellt am 22.01.2016 um 12:33 Uhr von paula
ich würde einfach mein Mitbestimmungsrecht als BR nutzen. Also AG auffordern mit Euch dazu zu verhandeln. Ohne eine entsprechende BV würde ich dem AG doch eh nicht gestatten damit anzufangen in Eurem Betrieb.
Und was interessiert der Konzern. Das MBR beim Gesundheitsschutz ist ein klassischer Fall der örtlichen Mitbestimmung
Erstellt am 22.01.2016 um 13:28 Uhr von gironimo
Diese Verpflichtung besteht übrigens schon länger.
Die Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) hat Arbeitsplatzbezogen zu erfolgen. Also ist der örtliche Betriebsrat und die Betriebsleitung angesprochen. Ob in einem anderen Betrieb des Unternehmens eine Analyse gemacht wird, ist dabei völlig unerheblich. Das Ergebnis sagt doch nichts darüber aus, wie die Situation an Euren Arbeitsplätzen ist.
Welche Methode anzuwenden ist, unterliegt der Mitbestimmung (Eurer und nicht eines anderen K/G/BR). Der AG muss eine Gefahrenbeurteilung in Eurem Betrieb durchführen und welche Methode er anwendet, muss er mit Euch diskutieren und sich entsprechend einigen.
Ein Anwalt wäre wohl falsch. Ein Paragraphenjongleur kann kaum sagen, wie man Stress bei Euch beurteilt. Macht Euch in der Sache schlau; zieht ggf. einen Sachverständigen hinzu (§ 80 Abs. 3 BetrVG) und tretet dann mit einer konkreten Forderung an den Arbeitgeber heran und fordert Eure Mitbestimmung ein (Einigungsstellenfähig). Erst wenn der AG sich verweigert und eigenmächtig handelt, wäre ein Anwalt passend (§ 23.3 BetrVG)
Erstellt am 22.01.2016 um 15:34 Uhr von Globus
Wenn ich jetzt mal positiv und an das Gute in eurem AG glauben möchte, will er vielleicht auf Konzernebene eine BV zum Thema GfB allgemein abschließen. Also wann sind die GfB zu überprüfen, bzw neu zu gestalten... Wer gehört zum Team (Positionen keine Namen), wer läd ein usw...
Weil, eines ist ja klar, auf Konzernebene werden keine einzelnen Arbeitsplätze bezüglich der Gefährdungen überprüft - erst Recht nicht der psychischen...
Also würde ich erstmal im KBR nachfragen, was da nun genau Sachstand ist...
Erstellt am 22.01.2016 um 16:13 Uhr von AndreaBR
Vielen Dank für Eure Antworten, damit habt Ihr uns schon mal sehr weitergeholfen! Wir werden uns schlau machen und dann aktiv unsere Mitbestimmung einfordern. Wird spannend, denn ich bin ziemlich sicher, dass uns unser GF auch diesmal wieder an den Konzern verweist (er kann/will selbst solche Themen nicht entscheiden) ...
Erstellt am 22.01.2016 um 16:24 Uhr von gironimo
.... dann lasst Euch nicht abweisen. Euer Chef möge sich das ok der Konzernspitze holen, damit er seinen gesetzlichen Auflagen gerecht werden kann. Bleibt am Ball, setzt ggf. auch Fristen.
Erstellt am 22.01.2016 um 16:39 Uhr von paula
den Hinweis auf den Konzern würde ich einfach mit dem örtlichen Mitbestimmungsrecht kontern. Nach dem Motto: die können da oben ja viel machen, aber Sie müssen hier mit uns eine Lösung finden!
Erstellt am 22.01.2016 um 16:43 Uhr von Globus
Es ist aber wie es ist, die örtlichen GfB können nur von dem örtlichen BR mitbestimmt werden, es sei denn, sie deligieren es zum KBR, was man tunlichst nicht machen sollte...
Erstellt am 22.01.2016 um 18:23 Uhr von ganther
Wenn man den AG beschleunigen will kann man auch die Gewerbeaufsicht einschalten