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Gefährungsbeurteilung / Psychische Belastung / SB / Fragebogen

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UdoWoe
Jan 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, ich benötige einmal zur Meinungsfindung eure Ansicht und Meinungen zum Thema Erstellung eines Fragebogens bezüglich Psychische Belastung. Prinzipiell bin ich als BRM schon dafür einen Fragebogen zu erstellen. Als SBV habe ich meine Bedenken, dass SB mit Psychischen Probleme diesen entweder aus Angst nicht ausfüllen oder so ausfüllen, dass die Antworten nicht der Wahrheit entsprechen. Nun meine Frage: Welche Meinung habt ihr zu Fragebögen zum Thema Psychische Belastung? Welche Fragen müssen in den Fragebogen und welche auf gar keinen Fall? Habt ihr Erfahrungen mit Fragebögen zu diesem Thema gemacht? Es geht mir nicht um die rechtliche Seite, sondern wirklich um einen Erfahrungsaustausch auf was man achten soll. Gerne nehme ich auch Tipps wo ich Fragebögen finde entgegen.

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Community-Antworten (11)

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rtjum

10.01.2020 um 11:32 Uhr

ich würde mir nicht anmaßen solche Fragebögen selbst zu erstellen, da kann man zuviel falsch machen. Es gibt verschiedene Institute die sowas anbieten, wir machen das mit COPSOQ, ist ziemlich umfangreich. Unser alter Arbeitsmediziner meinte das wäre viel zu viel Aufwand, der ist jetzt in Rente und der Neue ist Feuer und Flamme. Auch da sieht man viele verschiedene Meinungen, da müsst ihr für euch das beste raus suchen. Ganz klar -> ehrliche Antworten bekommt man nur anonym. Bei Copsoq z.B. beantwortet man nicht nur einen vorgegebenen Fragebogen sondern hat die Möglichkeit noch selbst etwas dazu zu schreiben, aus diesem Teil haben wir den größten Nutzen gezogen.

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Pjöööng

10.01.2020 um 11:33 Uhr

Bastelt so etwas bloß nicht selber zusammen! Holt Euch Hilfe bei Eurer Berufsgenossenschaft und/oder bei Eurer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Mit einem Fragebogen ist es auch nicht getan. Bevor Ihr Euch über diesen Gedanken macht, solltet Ihr Euch um den ganzen damit zusammenhängenden kontinuierlichen Prozess Gedanken machen.

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UdoWoe

10.01.2020 um 11:37 Uhr

@rtjum. Danke schon mal für die Tipps. @Pjöööng: Mein Problem ist ja die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wie heißt es so schön: "Neue Besen kehren gut". Er ist neu und will diesen Fragebogen so schnell als möglich herausgeben. Wir, der KBR und ich als SBV (bin beides) habe damit ein Problem. Deswegen bin ich für jeden Tipp und jede Anregung sehr dankbar.

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DummerHund

10.01.2020 um 11:44 Uhr

@UdoWoe "er ist neu und will diesen Fragebogen so schnell als möglich herausgeben" Ich will auch gerne bis heute Abend 1 Millionen Euro verdienen. Bremse ihn ruhig aus, denn ohne BR läuft erstmal nix. Er mag ja in so weit recht haben das es auch der Gefährdungsbeurteilung nützlich ist. Ich würde aber auf jedem Fall drauf bestehen das diese Fragebögen anonym ausgefüllt und werden. Ein Ansatz für solche Fragebögen könnte sein: https://www.gewerbeaufsicht.bayern.de/arbeitsmedizin/arbeitspsychologie/doc/dokumentationshilfe.pdf

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Kjarrigan

10.01.2020 um 11:48 Uhr

Was die FaSi will ist doch egal. Der Fragebogen ist doch bestimmt Teil der "Gefährdungsbeurteilung psychische "Belastung" und damit Thema im ASA. Dann können auch die anderen Teilnehmer z.B. Betriebsarzt mitwirken. Und der FaSi würde ich erst mal klarmachen, dass ohne MB des BR überhaupt nichts läuft.

Wir haben das damals auch über eine Gesellschaft gemacht, die einen FRagebogen entworfen hat - der teilweise auf uns zugeschnitten wurde. Natrülich war die Befragung freiwillig und anonym (Chef und alle Vorgesetzen haben nur das Thema immer wieder erwähnt und gebeten doch teilzunehmen und wir hatten eine 92 % Beteiligung. Und durch Hoehe Teilnehmerzahl kommt das - trotz statistischer Ausreissen - schon ein gutes Bild zusammen.

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Pjöööng

10.01.2020 um 11:54 Uhr

Dann wende Dich an Deine BG. Die bieten in der Regel auch gute (kostenlose) Schulungen dazu an.

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ganther

10.01.2020 um 22:59 Uhr

Der KBR hat aber übrigens bei dem Thema nichts zu melden...

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UdoWoe

13.01.2020 um 08:28 Uhr

@ganther: Wen nicht der KBR, wer dann? Wer ist deiner Meinung nach für den Fragebogen zuständig? Die örtlichen BRe?

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ganther

14.01.2020 um 00:58 Uhr

In diesen Fragen rund um GFB, Unterweisung, BEM etc. ist eine originäre Zuständigkeit des GBR/KBR für mich eigentlich unmöglich. Kenne auch kein Urteil, dass hier eine Zuständigkeit eines anderen Gremiums als dem BR sieht. Z.B. das BAG 28. März 2017 – 1 ABR 25/15: „Die Ausübung der Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz obliegt grundsätzlich dem von den Arbeitnehmern unmittelbar gewählten Betriebsrat. Dem Gesamtbetriebsrat ist nach § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG nur die Behandlung von Angelegenheiten zugewiesen, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können. Oder die grundlegende Entscheidung des BAG 8. 6. 2004 – 1 ABR 4/03. Hier einfach mal RN 43-50 lesen

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UdoWoe

14.01.2020 um 08:41 Uhr

@ganther: Danke für den Hinweis und die Urteile. Mal schauen wie jetzt der KBR darauf reagiert.

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paula

14.01.2020 um 14:31 Uhr

ich würde mir als örtlicher BR die Butter hier nie vom Brot nehmen lassen. Wie will ein übergeordnetes Gremium die Besonderheiten Eures Betriebes kennen. Außerdem gibt es ja verschiedenste Systeme von GFB am Markt. Gerade im Bereich der psychischen Beurteilung der Arbeitsbedingungen gibt es m.E. große Unterschiede in den Verfahren. Da würde ich mir als örtlicher BR zunächst selber einen Überblick verschaffen (z.B. durch Schulungen), dann Sachverständigen. Man kann das Thema immer noch an den GBR delegieren (würde ich aber nie mit Abschlussvollmacht machen). Aber erst mal selber schauen, was für Euch angezeigt ist

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