Erstellt am 07.10.2013 um 12:52 Uhr von Rapper
Eine Kündigung in der Probezeit (normal 6 Monate) ist ohne Angaben von Gründen jederzeit möglich, und zwar von beiden Seiten (AG bzw. AN). Der BR muss dazu angehört werden.
Kündigungsfrist 2 Wochen.
Bei Attesten sieht das wieder anders aus. Hier hat der BR kein MBR.
Ob ein AN eine Vorankündigung bezüglich der Pflege eines Angehörigen machen muss, kann ich nicht sagen.
Erstellt am 07.10.2013 um 13:15 Uhr von Watschenbaum
schon mal einen Blick in das Pflegezeitgesetz geworfen, um zu wissen, worum es überhaupt geht ?
was will der BR jetzt konkret mitbestimmen ?
§ 5 PflegeZG Kündigungsschutz von der Ankündigung bis zur Beendigung der Pflegezeit
die Aussage "Arbeitsplatz im Stich lassen" finde ich in dem Zusammenhang ziemlich daneben
Erstellt am 07.10.2013 um 13:30 Uhr von Pjöööng
Zitat (Watschenbaum): "§ 5 PflegeZG Kündigungsschutz von der Ankündigung bis zur Beendigung der Pflegezeit
die Aussage "Arbeitsplatz im Stich lassen" finde ich in dem Zusammenhang ziemlich daneben"
Siehe aber auch § 3 (3): "Wer Pflegezeit beanspruchen will, hat dies dem Arbeitgeber spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn schriftlich anzukündigen ..."
Insofern kann man sich hier trefflich streiten, ob überhaupt Kündigungsschutz besteht.
Rechstwidrig seinen Arbeitsverpflichtungen "von heute auf morgen" nicht mehr nachzukommen, kann man durchaus als "Arbeitsplatz im Stich lassen" bezeichnen.
Erstellt am 07.10.2013 um 13:37 Uhr von Kulum
Ob man sich zu solchen Äußerungen als Arbeitnehmervertreter hinreißen lassen sollte? Ich weiß ja nicht. Der Kollege wird seine Mutter wohl kaum wegen ner Erkältung pflegen, da hängt in der Regel ein Schicksal dran. Da darf man im Arbeitnehmervertreter Forum auch ein wenig Feingefühl erwarten
Erstellt am 07.10.2013 um 14:10 Uhr von gironimo
Ich denke man muss zwischen § 2 und § 3 Pflegezeitgesetz unterscheiden.
§ 2 kurzzeitige Pflege bis 10 Tage - unverzügliche Ankündigung (keine Frist also) und dann
§ 3 die längere Pflege mit der von Pjöööng zitierten 10 Tage Ankündigung.
Es ist also denkbar ein halbes Jahr Pflege anzukündigen und die ersten 10 Tage für den Akut Fall in sofort in Anspruch zu nehmen, wenn dies entsprechend belegt wird.
Der BR ist dann bei der Einstellung der eventuellen Aushilfe im Boot. Siehe hierzu auch die Ausführungen im Pflegezeitgesetz.
Erstellt am 07.10.2013 um 19:55 Uhr von seesee
@walterBR:
So wie du deine Frage formulierst, hört es sich an, als wünschtest du, dass dem Mitarbeiter mal so richtig eine reingewürgt wird, am besten Kündigung. Was hat Dich wirklich geärgert? Ist die Personaldecke so dünn, dass das Fehlen des Kollegen nicht ausgeglichen werden kann? Hast Du das Gefühl, der Kollege nützt das System aus?
Erstellt am 07.10.2013 um 20:02 Uhr von Hartmut
Hallo walterBR, ich kenne zwar die vorliegenden Verhältnisse nicht, aber würde mal vermuten, dass jemand in der Probezeit weiß, dass er/sie auf sehr dünnem Eis steht. Eine Kündigung ist ohne Begründung möglich und ganz schnell. So etwas setzt man nicht leichtfertig aufs Spiel, das sehe ich genau wie Kulum.
Wenn also jemand seine (nachgewiesenermaßen!) kranke Mutter nicht im Stich lassen will, obwohl ihm/ihr dafür die Kündigung droht, zeigt das für mich Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungskompetenz. Beides Eigenschaften, die ich in meiner Firma eher zu selten antreffe als zu oft.