Urlaubsdauer Betriebsvereinbarung
Hallo Charlys, präziser gefasst gehts nicht um Schlechterstellung als im BUrlG sondern um Übernahme von tariflichen Regelungen zum Thema Urlaubsdauer in einem tariflosen Betrieb durch eine BV.Geht das oder nicht?
Community-Antworten (4)
05.10.2013 um 19:09 Uhr
Der Urlaubsanspruch lt Bundesurlaubsgesetz kann nicht verringert werden. Sonst lese hier. http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm
05.10.2013 um 19:23 Uhr
Möglich ist es mit Sicherheit, und ich glaube, es wäre auch rechtlich zulässig. Ihr seid tariflos, also warum nicht dem AG den Tarif, dem er nicht beigetreten ist, zumindest teilweise als BV-Entwurf vorlegen. Mit Begeisterung solltet ihr aber nicht rechnen. Und natürlich, wie Charlys schreibt, der gesetzliche Mindest-Urlaubsanspruch ist unabdingbar.
Allerdings, es erscheint wenig praktikabel, den Urlaub wirklich für alle MA einzeln, quasi tabellarisch, in einer BV abzulegen. Bei jeder Personaländerung wäre eine geänderte BV fällig. Das solltet ihr anders lösen.
05.10.2013 um 20:18 Uhr
Ich kann mir kaum vorstellen, dass der AG die Anwendung des Tarifs per BV unterschreibt.
05.10.2013 um 20:28 Uhr
Defender, warum änderst Du deinen Beitrag nach der ersten Antworz?
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