Erstellt am 22.12.2007 um 15:12 Uhr von Robin H
Grundsätzlich kann der AG solche Einschränkungen machen, allerdings nicht, ohne dies zuvor mit dem Betriebsrat zu vereinbaren. Hier besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 (1) Nr.5 BetrVG
Erstellt am 22.12.2007 um 18:27 Uhr von pirat
@kanka,
ergänzend zu Robin H
lies mal...
...Nach dem Bundesurlaubsgesetz hast du ein Recht, einen entsprechenden Urlaub zu beantragen. Der AG müsste dann Argumente vorbringen, die gegen einen derartigen Urlaub sprechen.
Argumente, die gegen einen derart langen Urlaub sprechen, sind beispielsweise die Urlaubsansprüche anderer Mitarbeiter....Der Betriebsrat hat hier ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht!
http://www.hobsons.de/de/karriere/karrieretipps/expertentipps/arbeitsrecht/2004/04112503.html
Erstellt am 22.12.2007 um 21:28 Uhr von peanuts
"Nach dem Bundesurlaubsgesetz hast du ein Recht, einen entsprechenden Urlaub zu beantragen. "
Auch 5 Wochen???
"Darf der Arbeitgeber hier vorgeben, dass ich max. 3 Wochen auf einmal nehmen kann. "
Nein! Grundsätzlich ist der Urlaub zusammenhängend zu gewähren (Vorsicht: Das Bundesurlaubsgesetz gewährt nur einen Anspruch auf 4 Wochen!)
BUrlG § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des
Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende
betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen
Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
...
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende
betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des
Urlaubs erforderlich machen.
Erstellt am 26.12.2007 um 09:46 Uhr von diegeo
Guten Tag,
es kommt ganz darauf an ob es in eurem Laden dafür eine Betriebsvereinbarung gibt? Wenn es keine gibt dann sollte man den gewünschten Urlaub bis ende Februar dem Vorgesetzten melden, damit er einen Plan erstellen kann.
Mit freundlichen Grüssen
Erstellt am 27.12.2007 um 20:11 Uhr von Enduro
Hallo kanka,
eigentlich hat "peanutz" schon alles gesagt, auf den ersten Blick.
Jetzt kommt das "aber" unter 1.) sind die Urlaubswünsche zu berücksichtigen( mehr nicht) und unter 2.) es sei denn(Gründe gibt es immer)
Mein Tipp: erstmal deinen Manteltarifvertrag lesen(ein tarif darf nur gleich oder besser als daß Gesetz sein,nie schlechter) als nächstes deinen BR auffordern dir alle Betriebsvereinbarungen auzuhändigen.( Solltest Du in denen nichts finden heb sie trotzdem auf)
Kurz gesagt, findest Du nichts im Tarifertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, hast Du "Pech" gehabt. Deine letzte Möglichkeit ist noch daß Recht auf Betriebliche übung, hier ist aber der punkt wo du einen Profi brauchst.
Wenn du erstmal mit deinem Arbeitgeber so weit bist ,Urteilt ein Arbeitsrichter über dein Recht.
Ich hoffe das ich dir ein wenig helfen konnte.
Gruß Enduro
Erstellt am 27.12.2007 um 20:46 Uhr von Immie
@Enduro
...alle Betriebsvereinbarungen aushändigen...
Glaubst du das das wirklich nötig ist?
Vor allem könnte das spassig werden,wenn das alle machen:-)
Warum "alle" Betriebvereinbarungen?
Die BV zur Arbeitskleidung wird mit dem Urlaub wenig zu tun haben...
Hm,ich weiss nicht...
Erstellt am 28.12.2007 um 19:50 Uhr von Enduro
Hallo Immi,
auf denn ersten Blick hast Du recht, was hat eine BV über Arbeitskleidung mit dem Problem zu tun und jetzt das "ABER"
Dein erstes Signal ist: Hier ist ein Mitarbeiter der seine Recht kennen will!
Das zweite Signal: Mitarbeiter die ihre Rechte kennen sind meistens in der Lage sie durchzusetzen.
So etwas macht in der Regel die meisten Vorgesetzten schon mal vorsichtig, sie werden nicht mehr versuchen dich einfach platt zu Labern, sondern ihre Aussagen haben sie sich absichern lassen. Kurz gesagt du wirst bei solchen Gesprächen ernster genommen.(Auch von deinem Betriebsrat)
Ob Du alle Rechte aus den BV auch nutzt ist deine Sache, aber alle wissen Du kennst deine Rechte und verzichtest manchmal nur zum wohle des Unternehmens darauf sie einzufordern.
Gruß Enduro
Erstellt am 29.12.2007 um 00:57 Uhr von Immie
@Enduro:-)
Ist das bei euch so?
Das jeder AN jede BV zu Hause hat?
...ob du alle Rechte aus der BV nutzt ist deine Sache...
Es ist nicht an dir Rechte aus BVen zu "nutzen"...
ein Verzicht ist nur mit Zustimmung des BR zulässig...
...der AG führt sie durch...sie gelten unmittelbar und zwingend...
Sorry, lies mal §77 BetrVG,damit du auch weisst,was du da zu Hause hast;-)