zum 1.6. wurde ein neuer kollege eingestellt.
Im Sommer sind bei uns im Hause zwei Wochen (offitieller auf eine Betriebsvereinbarung basierender ) Betriebsurlaub.
In der darauffolgenden Woche hatten alle Kollegen der betreffenden Abteilung geschlossen Urlaub .Nachdem der neue Kollege zwei Tage mit Ausbesserungsarbeiten beauftragt wurde
hat man ihn aufgefordert doch ebenfalls Urlaub einzureichen, was er notgedrungen auch tat.
Nach meiner Aufassung ist ein solches Vorgehen des AG unzulässig da er seine vertragliche pflicht den AN zu beschäftigen nicht nachkommt.