Erstellt am 01.10.2013 um 13:24 Uhr von martinez
Hallo,
Das sehe ich anders.
so wie du das schilderst könnte man dies auf jeden AN beziehen mit der vertraglichen pflicht.
Der AG kann aber 10 tage im jahr den urlaub vorgeben(betriebsurlaub), allerdings unter MB des BR.
Wenn jetzt zufällig kurz vorher ein neuer AN eingestellt wird, heißt das nicht, dass er die Firma in den schon beschlossenen tagen doch öffnen muss.
Wenn dann besteht hier ein Nachteil für den Chef da er den AN direkt in den Urlaub schickt.
Beispiel:
der AN macht die 2 Wochen urlaub, Arbeitet dann wieder normal und der Chef merkt der AN taugt nichts oder man kann ihn doch nicht gebrauchen aus irgendwelchen Gründen.
dann war der AN ca. 3 Wochen bei der Arbeit, heißt er hätte bei angenommen 30 UT dann gerademal Anspruch auf knapp 2 tage urlaub, er hat aber schon 10 tage genehmigt bekommen und auch gemacht.
dann hat der Chef Pech und er hat ihn für 8 tage bezahlt obwohl der AN nichts gearbeitet hat.
AG hat danach keinen Anspruch diesen urlaub vom Gehalt wieder abzuziehen, da es sein Risiko war den AN so früh in den Urlaub zu schicken.
Dies ist allerdings nur meine Meinung, könnte sein dass es noch andere Gesetzestexte gibt die ich bis jetzt noch nicht kenne.
müsste aber so passen wie ichs geschrieben hab.
gruß
Erstellt am 01.10.2013 um 14:12 Uhr von Snooker
@Martinez
Andersrum wird ein Schuh draus. Der AG trägt das Risiko, da er den AN zu einem Zeitpunkt eingestellt hat wo er genau wusste das in Kürze in der Abteilung Betriebsruhe oder Betriebsurlaub herrscht. Hier Annahmeverzug.
Als AN hätte ich hier aber wohl auch nicht anders entschieden wie der Kollege hier. Geht er nämlich nicht drauf ein, läuft er Gefahr wieder gekündigt zu werden. In der Probezeit geht das Ruckzuck. Ist zwar erst mal ne bittere Pille die er schlucken muss, aber das ist hier neben Arbeitslosigkeit erst einmal das geringere Übel.
Erstellt am 01.10.2013 um 14:24 Uhr von Watschenbaum
ich frage mich mal, warum man den neuen Kollegen mit irgendwelchen Ausbesserungsarbeiten beschäftigt, obwohl laut Betriebsvereinbarung Betriebsferien sind
diese BV gilt doch für ihn auch
und dann frage ich mich : weshalb Annahmeverzug ?
doch höchstens für die Urlaubstage, die er nehmen soll, aber aufgrund des Ausschluß von Doppelansprüchen auch bis zum Ende des Urlaubsjahres nicht mehr erhalten könnte
eingestellt am 01,06. steht ihm aber spätestens Anfang Dezember der gesamte Jahresurlaub zu, da die Wartezeit von 6 Mo erfüllt wäre (abzüglich gewährtem Urlaub von einem vorherigem AG)
Erstellt am 01.10.2013 um 15:03 Uhr von Snooker
Watschenbaum
*doch höchstens für die Urlaubstage, die er nehmen soll* Erst soll er arbeiten und dann soll er weil´s den Chef im Kram passt sich der Betriebsruhe anschliessen. Auch für ein AG ist es kein Wunschkonzert. Den AN würde ich als BR erst mal außen vor lassen und so mal ein Gespräch zwischen Betriebsrat und AG beginnen. Ich könnte mir gut vorstellen das der AG erst einmal kleinlauter wird.
Erstellt am 01.10.2013 um 15:13 Uhr von Watschenbaum
ich denke halt, die wollen seinen Urlaubsanspruch für 2013 zwölfteln, und das haut nicht hin, weil er ja 2013 schon seine Wartezeit erfüllt, um zumindest den gesamten gesetzlichen Jahresurlaub beanspruchen zu können, und dann blieben doch auch noch genug Tage übrig..........
zum anderen, wenn man die Ausgangsfrage genau liest,
waren erst Betriebsferien....... so weit so gut, hatte der neue Kollege wohl anscheinend auch
anschließend hatte die Abteilung geschlossen Urlaub
(weil sich die Kollegen so vereinbart hatten, noch ne Woche dranzuhängen ? da war doch wohl diese BV keine Grundlage dafür ?)
das wäre wieder eine andere Situation
Erstellt am 01.10.2013 um 15:43 Uhr von gironimo
Ich könnte mir vorstellen, dass der Kollege wahrscheinlich die Probezeit nicht übersteht, wenn man hier einen Streit vom Zaun bricht.
Ich gehe davon aus, dass die BV über den Betriebsurlaub auch für neu eingestellte Kollegen gilt. Natürlich müsste man da ins Detail gehen (Was genau wurde wie vereinbart).